Die englische Bezeichnung für „Verkaufsoption“ ist „Put“. Der Käufer dieser Verkaufsoption erwirbt das Recht – (nicht die Pflicht) – während der Laufzeit die angebotenen Wertpapiere zu den festgelegten Konditionen zu verkaufen. Der Gegensatz dazu ist ein „Call“ auch genannt die Kaufoption.
Das „A“ steht für „Teilabnahme“ im Optionshandel und sagt, dass nur ein Teil der Optionen zum angegebenen Preis gehandelt oder übertragen werden konnten, da noch weitere Nachfrage bestand. Der Gegensatz hiervon ist die „Teilzuteilung“.