Ist bei Wertpapieremissionen oder Kursfindungen die Nachfrage größer als das Angebot, die Emission also überzeichnet, wird unter Bekanntgabe einer Kurstaxe darauf aufmerksam gemacht.
Die vorliegenden Aufträge werden bei Nachfrageüberhang voraussichtlich nur zugeteilt (repartiert, rationiert) bzw. bei Angebotsüberhang beschränkt abgenommen.