Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, darf seinen Anwalt frei wählen. Die Versicherung darf nur eine Empfehlung aussprechen, bestehen auf einem bestimmten Verteidiger kann sie nicht.
Die Rechtsschutzversicherung muss auch für Anwaltsgebühren aufkommen, wenn der Anwalt vom Kunden selbst gewählt wurde. Denn die Auseinandersetzungen, denen man als Normalbürger nicht gewachsen ist, bedürfen einer fachkundigen Hilfe.
Die Rechtsschutzversicherung, für die deutsche Bürger pro Jahr immerhin 33 Millionen Euro ausgeben, ist oftmals Teil eines Pakets, das wichtige Lebensbereiche umfasst. Man sollte vor der Wahl eines Versicherungsanbieters gut vergleichen. Viele Klauseln sind in Versicherungsverträgen enthalten, manchmal sind sie sitten- wenn nicht sogar gesetzeswidrig.
So kann eine Versicherung etwa den Schutz verwehren, wenn der Kunde die Kosten aus Sicht der Gesellschaft unnötig in die Höhe treibt. Wenn nicht genau belegt ist, wie dies gemeint ist, ist diese Klausel ungültig, und einige Versicherungen wurden deshalb schon von der Verbraucherzentrale in Hamburg abgemahnt.
Gute Versicherungspolicen müssen nicht teuer sein
Schon ab 148 Euro jährlich gibt es umfassenden Schutz – dieser deckt alle wichtigen Bereiche ab, Privat-, Beruf- und Verkehrsschutz für die ganze Familie.
Allerdings gibt es eine Einschränkung, die für alle Versicherer gleich ist: Wenn der Schadensfall in absehbarer Zeit eintritt, dann sind die Versicherungsgesellschaften durchaus berechtigt, die Kostenübernahme abzulehnen.
Am besten sollte man eine Rechtsschutzversicherung beim Eintritt ins Berufsleben oder bei der Familiengründung direkt mit einplanen.
Fazit
Eine vernünftige Entscheidung, die in späteren Jahren einen großen finanziellen Vorteil bringt. Wer die Kosten für einen Rechtsanwalt in einem Streitfall selber zahlen muss, der ist schnell im vierstelligen Bereich, denn Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert.