Das Beantragen einer Rente wird für immer mehr Menschen zu einem zentralen Thema. Hierbei spielt die sogenannte Rentenversicherungsnummer eine wichtige Rolle. Wann, warum und wie wird sie vergeben?
Ihre Rentenversicherungsnummer können sie ganz leicht beantragen
Immer mehr Arbeitnehmer werden in den nächsten Jahren ihre Rente beantragen. Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden allein in den Monaten Januar und Februar rund 391.560 Anträge gestellt – Tendenz steigend.
Um das gesamte Prozedere der Rentenermittlung, -information und Abwicklung zu erleichtern und zu ermöglichen, erhält jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zusammen mit dem sogenannten Sozialversicherungsausweis seine einmalige und individuelle Rentenversicherungsnummer.
Diese wurde 1964 eingeführt und dient – nach einigen Änderungen – seitdem der eindeutigen Identifikation eines Versicherten. Sie gilt grundsätzlich bis zum Lebensende, d. h., sie wird nur ein einziges Mal vergeben. Wurde einem Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – keine zugewiesen, kann er bei der örtlichen Rentenversicherungsanstalt ganz einfach eine Rentenversicherungsnummer beantragen.
Informationen über Öffnungszeiten und Geschäftsstellen sind im Internet auf der Homepage zu finden. Für die Antragstellung ist lediglich ein Personalausweis, die Lohnsteuerkarte oder ein anderer Tätigkeits- bzw. Verdienstnachweis erforderlich. Die Antragstellung kann persönlich vor Ort oder auch online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
Informationen und Hilfe erhält der Antragsteller darüber hinaus unter der Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung, die auf ihrer Homepage zu finden ist.
Die Bedeutung der Rentenversicherungsnummer
Anhand der Rentenversicherungsnummer wird auch in Zukunft der aktuelle Stand des Rentenkontos geführt, ermittelt und weitergegeben.
In regelmäßigen Abständen erhält der Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung eine Information über die aktuelle Höhe seiner Rente bzw. über die bislang geleisteten Beiträge. Dadurch ist jeder gesetzlich Versicherte permanent auf dem Laufenden.
So setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen
Die Rentenversicherungsnummer besteht in der Regel aus 12 Ziffern und Buchstaben, die eine leichte und eindeutige Identifizierung des Versicherten ermöglichen. Die Versicherungsnummer ist dabei eine Kombination verschiedener Zahlen und Buchstaben wie z. B. Geburtsdatum, Bereichsnummer der Vergabestelle etc.
Sie gibt bereits auf den ersten Blick Auskunft über den Versicherten und seinen Status. Die Rentenversicherungsnummer unterliegt daher dem sogenannten Sozialgeheimnis und sollte nicht ohne zwingenden Grund weitergegeben werden. Um das Verfahren in Zukunft zu vereinfachen, ist geplant, jedem Bundesbürger direkt nach der Geburt eine Rentenversicherungsnummer zuzuweisen.
Wie das konkret aussehen soll, und welche datenschutzrechtlichen Fragen hiervon betroffen sind, wird aktuell noch in der Politik diskutiert.