Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sich später gegen eine Fortführung der Beitragsleistung entscheidet, der muss mit erheblichen finanziellen Nachteilen bei der Kündigung rechnen.
Die Auszahlung der Riester-Rente
Viele Bürger haben eine Riester-Rente abgeschlossen, um ein zusätzliches finanzielles Polster für das Alter anzulegen. Diese Versicherungsform wurde im Zuge der Rentenform von 2000/2001 vorgenommen und setzt den Akzent bei der Altersvorsorge auf private Anstrengungen.
Bis Ende 2010 wurden 14,4 Millionen dieser Verträge abgeschlossen, der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Wer vorzeitig eine Auszahlung der Beiträge zu dieser Versicherung wünscht, der muss jedoch mit erheblichen Nachteilen rechnen.
Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung der Riester Rente
So wird bei einer vorzeitigen Kündigung der Steuervorteil zurückgezahlt werden müssen, der mit der Riester-Rente einhergeht. Die in die Versicherung eingezahlten Beträge sind schließlich von der Einkommensteuer abzugsfähig.
Zudem ist eine Auszahlung der Riester-Rente insbesondere zu Beginn der Laufzeit ungünstig, da Verwaltungsgebühren nicht zurückgezahlt werden. Aus diesem Grund ist es im Zweifelsfall besser, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen, statt ihn zu kündigen und den finanziellen Verlust hinzunehmen.