Bei der Berechnung eines Versicherungstarifs für Pkw ist die unfallfreie Fahrzeit mit einem selbst versicherten Fahrzeug der entscheidendste Faktor. Es gibt jedoch auch Übertragungsmöglichkeiten.
Ihr Auto in sicheren Händen
Sowohl für die Vollkasko- als auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt eine Einstufung des Versicherungsnehmers in verschiedene SF-Klassen, die sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre richtet.
Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr wird der Versicherte hochgestuft und erhält Schadenfreiheitsrabatte. Nach einem Schadensfall erfolgt eine Rückstufung.
Die Anmeldung
Bei der Erstanmeldung sind die Beiträge besonders hoch, da der Fahrzeughalter als Anfänger eingestuft wird und damit je nach Versicherer 230 bis 240 Prozent des Beitragssatzes für die Vollkasko- und etwa 120 Prozent für die Haftpflichtversicherung zahlen muss.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, die SF-Klasse eines Verwandten ersten Grades oder eines (Ehe-)Partners übertragen zu bekommen, wenn die Nutzung des Fahrzeugs durch den neu zu Versichernden nachgewiesen werden kann, und nur, wenn der Übertragende den Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr selber benötigt, z. B. bei Aufgabe des Fahrens oder Abgabe eines Zweitwagens.
Hierfür reicht eine schriftliche Erklärung beider Personen. Wichtig ist hierbei natürlich, dass zuvor kein Alleinfahrerrabatt in Anspruch genommen wurde, denn dann hätte natürlich kein anderer Fahrer den Pkw nutzen dürfen.
Übertragung bei Firmenwagen
Eine solche Übertragung ist auch im Falle eines Firmenwagens von der Firma auf den Fahrer möglich. Damit es nicht zum Missbrauch kommt, kann allerdings nur die Schadensfreiheit übertragen werden, die der Dauer des Führerscheinbesitzes entspricht.
Höhere Rabatte verfallen gegebenenfalls. Für Fahranfänger ist es daher günstiger, vorerst mit dem (Zweit-)Wagen der Eltern zu fahren und sich erst nach drei Jahren in einer höheren SF-Klasse selbst zu versichern.
Unfälle erhöhen die Beiträge
Da Unfälle zu Rückstufungen und damit zu höheren Beiträgen führen, kann es sich evtl. lohnen, Bagatellschäden selbst zu begleichen. Zwar steigen die Gebühren für einen Unfallfahrer in der höchsten SF-Klasse nicht sofort an, aber bei einem zweiten Schaden wird es wieder teurer.
Wer über 22 Jahre unfallfrei gefahren ist, wird in der Regel mit dem niedrigsten Beitrag von 30 Prozent belohnt. Für Zweitwagen, Partner und nach Vertragspause gibt es ggf. Sonderkonditionen. Die höchsten Versicherungsgebühren muss ein Fahranfänger in Kauf nehmen, der im ersten Jahr schon einen Unfall verursacht und als „Malus“ eingestuft wird.
Für ihn kann der Beitragssatz bis auf 280 Prozent ansteigen. Für Teilkaskoversicherungen existiert keine solche Einstufung.