Neben der Bar-, EC- und Kreditkartenzahlung ist der Scheck ein weiteres anerkanntes Zahlungsmittel. Die Ausstellung eines Schecks ist jedoch nur gültig, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Bestandteile enthalten sind.
Über gesetzlichen Bestandteile des Schecks sollte man sich informieren
Die Richtlinien der Zahlung per Scheck sind im Scheckgesetz vom 14. August 1933 festhalten. Das Scheckgesetz gilt für den Großteil der europäischen Staaten, Südamerika und Japan. An einem Scheck-Vorgang sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt: Der Scheckaussteller, der Scheckempfänger und die Bank des Scheckausstellers.
Die Scheckzahlung erfolgt in drei Schritten. Schuldet eine Person A einer Person B einen bestimmten Geldbetrag, dann kann Person A einen Scheck ausstellen – vorausgesetzt Person B akzeptiert diese Zahlungsweise. Person A muss ein entsprechendes Guthaben auf seinem Bankkonto vorweisen können.
Ein Scheck stellt eine Art Auszahlungsaufforderung dar. Person B kann also mit dem Scheck zur Bank des Scheckausstellers gehen und den auf dem Scheck festgehaltenen Betrag einfordern.
Diese Angaben benötigt ein Scheck
Bei der Scheckausstellung gilt zu beachten, dass bestimmte Angaben auf dem Scheck gemacht werden müssen. Welche Angaben das sind, ist im Scheckgesetz in Artikel 1 festgehalten. Generell können Schecks unterschiedlich aussehen. So können sie beispielsweise auf farbigem Papier gedruckt sein, oder ein Unternehmenslogo zeigen.
In jedem Fall muss aber das Wort „Scheck“ auf dem Dokument stehen. Ebenfalls festgehalten werden muss der Name des Scheckausstellers sowie der zu zahlende Geldbetrag. Dieser sollte – um Fehler zu vermeiden – sowohl als Zahl als auch in Worten notiert sein. Sollten die Zahl und die Worte voneinander abweichen, zählt immer der Betrag in Worten. Eine Anweisung an die Bank diesen Betrag auszuzahlen ist ebenfalls unbedingt erforderlich.
Abschließend muss der Scheck den Tag der Ausstellung, den Ausstellungsort und die Unterschrift des Scheckausstellers enthalten. Der Tag der Ausstellung ist bei Schecks deshalb wichtig, da von diesem Tag an die Vorlagefrist beginnt. Nach Artikel 29 des Scheckgesetzes können Schecks im Inland nur innerhalb von acht Tagen eingelöst werden. Außerhalb Deutschlands gelten längere Fristen.