Nicht nur Pflichtversicherungen sind sinnvoll, auch freiwillige Policen wie die Hausratversicherung sollten unbedingt abgeschlossen werden – ansonsten kann ein Schadensfall den finanziellen Ruin bedeuten.Wir benennen notwendige Versicherungen.
Inhaltsverzeichnis
Die Hausratsversicherung
Zu den notwendigen Versicherungen zählt auf jeden Fall eine Hausratversicherung. Diese deckt Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen des Haushalts ab. Erstmals angeboten wurde diese Policenvariante im Jahr 1942, in den folgenden Jahrzehnten erfolgten diverse Überarbeitungen der allgemeinen Bedingungen.
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung, die diejenigen Kosten ersetzt, welche für die Beschaffung eines neuwertigen Ersatzes anfallen. Üblicherweise sind die Haushaltsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Vandalismus, Sturm, Hagel, Diebstahlsdelikte sowie Leitungswasser versichert.
Zu den versicherten Kosten zählen unter anderem Räum- und Reparaturkosten sowie Ausgaben für Lagerkapazitäten, wenn die Wohnung nicht mehr für die Lagerung des versicherten Hausrats genutzt werden kann.
Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflicht kommt für Schadensersatzansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf. Den gesetzlichen Rahmen für diese Art der Versicherung bilden die §§ 100 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Ersatzanspruch entsteht, wenn der Versicherungsnehmer durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht oder durch gefahrerhöhendes Verhalten Schäden zu Lasten einer dritten Person verursacht hat.
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung freiwillig – allerdings gibt es Ausnahmen in besonders risikobehafteten Bereichen: So müssen alle Halter eines Kraftfahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtpolice abschließen. Auch Jäger müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen, da der Gebrauch von Schusswaffen naturgemäß hohe Risiken birgt.
Die Krankenversicherung
Seit Januar 2009 muss jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, eine Krankenversicherung abschließen – für sich selbst wie auch für eigene minderjährige Kinder. Die Krankenkasse erstattet die Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlungen zum Teil oder vollständig. Eingeführt wurde die Krankenversicherung 1883 von Otto von Bismarck.
In Deutschland sind rund 89 Prozent aller Versicherungsmitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die restlichen 11 Prozent sind Mitglieder einer privaten Kasse.
Fazit
Hausrat-, Haftpflicht- und Krankenversicherung gehören zur Mindestausstattung, um sich gegen etwaige Schäden und Kosten abzusichern. Neben den freiwilligen Arten des Versicherungsschutzes ist der Abschluss einiger der genannten Policen für alle Bürger (Krankenversicherung) oder gesonderte Personengruppen (Kfz-Haftpflicht) gesetzlich vorgeschrieben.
Weitgehende Freiheit besteht hingegen bei der Wahl des Anbieters: Hier sollten verschiedene Angebote verglichen werden, damit der Leistungsumfang den eigenen Vorstellungen entsprechend gewählt werden kann. Versicherungsvergleiche im Internet sind eine gute Möglichkeit, sich anhand von Gegenüberstellungen über die Produktpalette und Preisgestaltung einzelner Versicherer zu informieren.