Als Spekulationsfrist wird Zeitraum bezeichnet, der zwischen An- und Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter (meist Immobilien und Wertpapiere) liegen muss, damit dabei erzielte Gewinne steuerfrei sind.
Diese Mindestzeiträume hängen zum einen davon ab, um welche Art von Wirtschaftsgut es sich handelt und zum anderen davon, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Unternehmen oder eine natürliche Person handelt.
Bei der grundsätzlichen Frage, ob Wertzuwächse besteuert werden sollen, muss zunächst zwischen realisierten und nicht realisierten Wertzuwächsen unterschieden werden. Nur bei einem realisierten Wertzuwachs, wenn also das betreffende Wirtschaftsgut auch wieder verkauft würde, kann man von einem tatsächlichen Spekulations- oder Veräußerungsgewinn sprechen.
In der Bundesrepublik werden grundsätzlich nur realisierte Wertzuwächse besteuert. Nicht realisierte Wertzuwächse sind steuerfrei.