Das sogenannte Krankentagegeld soll dazu dienen, Erkrankte vor sozialen Härten durch Verdienstausfälle zu bewahren. Eine entsprechende Versicherung kann privat oder gesetzlich erfolgen.
Krankentagegeld und Steuern: Darauf sollte geachtet werden
Die meisten der rund 82 Millionen Bundesbürger sind entweder privat oder gesetzlich krankenversichert. Über eine private Krankenversicherung sind in der Regel alle Selbstständigen und Angestellten versichert, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Diese ist seit dem 1. Januar 2014 bei 48.600 Euro p. a. festgelegt. Laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft waren im Jahr 2014 rund 9,57 Millionen Deutsche privat krankenversichert. Die von ihnen zu zahlende monatliche Versicherungsprämie richtet sich nach variablen Faktoren wie gewähltem Versicherungspaket, Alter, Krankengeschichte etc.
Über die gesetzliche Krankenversicherung sind in der Regel alle Arbeitnehmer bzw. Angestellten versichert. Ihr monatlicher Beitrag richtet sich nach ihrem Einkommen. Seit dem 1. Januar 2011 ist der allgemeine Beitragssatz bei 15,5 % des Bruttolohnes festgelegt.
Infos über das Krankentagegeld
Damit ein Versicherter im Fall einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung finanziell abgesichert ist, wurde das Krankentagegeld eingeführt. Dessen Gewährleistung erfolgt über eine Krankentagegeldversicherung. Ist ein Versicherter dauerhaft arbeitsunfähig, so greift – falls vorhanden – die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Krankentagegeld soll sicherstellen, dass für den Erkrankten ein Einkommen in Höhe seines bisherigen Einkommens garantiert ist. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält maximal 78 Wochen lang Krankentagegeld. Berechnet wird dieses sowohl bei den gesetzlich als auch bei den privat Versicherten auf der Basis der regelmäßigen Einkünfte der letzten 12 Monate.
Die Steuern
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung variiert von Versicherung zu Versicherung. Vor allem privat Versicherte haben die Möglichkeit, die Tarife flexibel zu gestalten. So können die monatlichen Beiträge durch eine lange Karenzzeit und eine Versicherung mit geringem Tagegeld reduziert werden.
Die maximale Versicherungsleistung darf im Übrigen nicht über dem faktischen Nettoeinkommen liegen. Grundsätzlich gilt: Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, muss im Fall der Fälle hierfür keine steuerlichen Abgaben leisten. Das Krankentagegeld ist in diesem Fall steuerfrei.
Anders sieht das hingegen bei den gesetzlich Versicherten aus. Bei ihnen kommt in der Regel der sogenannte Progressionsvorbehalt zum Tragen. Dieser ist gesetzlich über § 32a EStG geregelt. Im Klartext bedeutet das: Bezieht der Versicherte im selben Jahr Krankentagegeld und Einkünfte aus Arbeit, so steigt der Steuersatz.
Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der konkreten Höhe der Einkünfte ab. Die genaue Höhe wird in diesem Fall über die Einkommenssteuererklärung ermittelt.