Wer Überweisungen tätigt, sollte genau darauf achten, alle relevanten Zahlen korrekt zu übermitteln. Die Banken sind nämlich nicht verpflichtet zu prüfen, ob Empfängerkonto und Adressat zusammen passen.
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Überweisungen sind unwiderruflich
Seit dem 01.11.2009 ist eine Überweisung unwiderruflich. Die Banken mussten zu diesem Stichtag ihre AGB nach EU-Richtlinien ändern. Seitdem wird bei einer Überweisung nicht mehr geprüft, ob die Angaben zu Inhaber und Konto zusammenpassen.
Insbesondere beim Online-Banking gibt es keine Ansprüche gegen das Geldinstitut, wie mehrere Gerichte entschieden haben. Sobald die Nummer bei der empfangenden Bank existiert, wird die Überweisung durchgeführt.
Was passiert bei falschen Buchungen?
Sollte es dennoch einmal zu einer falschen Buchung gekommen sein, gibt es mehrere Möglichkeiten Wird der Irrtum schnell bemerkt, sollte man sich möglichst unverzüglich mit seiner Bank in Verbindung setzen und diese bitten, die Überweisung aufzuhalten. Wenn der Betrag noch nicht auf dem falschen Konto eingegangen ist, kann das Geld wieder auf das eigene Konto gebucht werden. Dies dauert bis zu zwei Wochen.
Ist die Rückbuchung auch nach dieser Zeit nicht erfolgt, sollte man eine Nachforschung bei der eigenen Bank beauftragen. Die Bank stellt dann im Auftrag ihres Kunden eine Anfrage an die Empfängerbank und lässt nach dem Betrag suchen. Sofern der Fehler beim Kunden durch eine falsche Angabe zu suchen ist, wird in der Regel eine Gebühr für die Nachforschung berechnet. Diese kann zwischen 5 und 15 Euro betragen.
Das kann bei einer Falschüberweisung gemacht werden
Ist die Überweisung schon ausgeführt, kann nur über den direkten Kontakt zum unrechtmäßigen Empfänger die Rücküberweisung erbeten werden. In aller Regel wird der Betrag dann zurück erstattet. Vor allem bei Unternehmen ist dies normalerweise unproblematisch.
Sollte der falsche Adressat den Betrag jedoch nicht zurück überweisen, hilft nur noch der Weg zum Anwalt. Dieser kann das Geld für seinen Mandanten einfordern, sofern der Empfänger erkennen konnte, dass die Gutschrift nicht für ihn bestimmt war. Davon ist aber in der Regel bei Geldeingängen von fremden Personen auszugehen.
Wichtig
Vor allem bei Zahlungen, die zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden müssen, ist besondere Sorgfalt geboten, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.