Die Beiträge in der Unfallversicherung richten sich u.a. nach der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person.
Deshalb werden die Berufe in unterschiedliche Gefahrengruppen eingeteilt.
Gefahrengruppe A:
In die Gefahrengruppe A gehören Personen, die
- kaufmännisch, verwaltend, gestaltend, planend, beratend, lehrend, leitend oder aufsichtsführend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. Verwaltung tätig sind.
- im Verkauf, im Labor, im IT-Bereich, im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätig sind
- Anlagen oder Maschinen elektronisch steuern
- keine berufliche Tätigkeit ausüben (Hausfrauen, Schüler, Rentner, Pensionäre).
Gefahrengruppe B:
In die Gefahrengruppe B gehören Personen, die
- körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten
- Holz, Metall, Kunststoff, Steine oder Erde be- bzw. verarbeiten
- mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen arbeiten
- Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren
- Tiere behandeln oder pflegen
- im Truppendienst bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz oder Feuerwehr
tätig sind.
Ich danke Ihnen für den interessanten Beitrag. Für viele ist die Einteilung ein Ärgernis. Doch da kommt man leider nicht drumherum.
Beste Grüße,
Sebastian