Viele Arbeitnehmer interessieren sich für eine betriebliche Altersvorsorge, die ihnen im Alter eine sichere Rente beschert. Doch auch hier gibt es einige Nachteile, über die sich Interessierte im Klaren sein müssen.
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung
Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung, die die betriebliche Altersversorgung durchführt. Die Kasse gewährt auf die angebotenen Leistungen keinen Rechtsanspruch und ist in Form einer Stiftung, einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins organisiert. Die betriebliche Altersvorsorge existiert bereits seit vielen Jahren in Deutschland und diese Form ist die älteste der anerkannten Durchführungswege.
Die Beiträge für diese betriebliche Altersvorsorge werden von dem Arbeitgeber finanziert. Dabei handelt es sich aber nicht direkt um Beiträge im klassischen Sinn, sondern um Versorgungsleistungen. Diese werden über Zuwendungen vom Arbeitgeber finanziert. Da die Kasse nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt, kann das Geld am Kapitalmarkt frei angelegt werden.
Für die Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern diese Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge bieten, ergeben sich viele Vorteile. Zum einen sind da die steuerlichen Vorteile zu nennen, die sich daraus ergeben, dass die Abzüge als Betriebsausgaben steuerfrei sind (§4d EStG). Jedoch ergibt sich hieraus ein Nachteil, denn auch bei der Steuerbefreiung gibt es Grenzen innerhalb der Leistungshöhe.
Ein weiteres Problem könnte bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen, denn der neue Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die begonnene betriebliche Altersvorsorge auch fortzusetzen. Zwar ist es in den meisten Fällen möglich, das Versorgungskapital mitzunehmen, doch es kann auch verwehrt bleiben.
Weiterhin besteht auch kein Anspruch darauf, nach dem Wechsel des Arbeitgebers den Vertrag mithilfe eigener Mittel fortzuführen. Dennoch bleibt das bis dahin erwirtschaftete Kapital bestehen. Hinsichtlich der Steuerfreiheit gibt es auch für Arbeitnehmer Vorteile: Auf das investierte Kapital müssen während der Laufzeit keine Steuern gezahlt werden.
Dies ändert sich jedoch dann, wenn die Rente ausbezahlt wird. Denn wie bei vielen anderen Arten der betrieblichen Altersvorsorge gilt auch hier die Regel, dass bei der Auszahlung der Rente die Steuern fällig werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Auszahlung auf einmal oder in Form einer monatlichen Rente erfolgt.
Infos zur betrieblichen Altersvorsorge
Insgesamt entschieden sich im Jahr 2003 etwa elf Prozent der Arbeitnehmer für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge. Bis 2008 galt die Regelung, dass die Arbeitnehmer, die mehr als 2.742 Euro ihres Gehalts in die Vorsorge umwandeln, keine Sozialabgaben zahlen mussten.
Seit 2009 müssen dann bereits ab einem Cent Abgaben für die Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden. Trotz dieser Regelung bleibt die unbegrenzte Steuerbefreiung der Beiträge erhalten.
Nachteile der Unterstützungskasse
Neben der geringen Flexibilität dieser Altersvorsorge in Bezug auf einen Arbeitsplatzwechsel können ebenfalls die niemals sinkenden Beiträge der Kasse als Nachteil angesehen werden. Denn hier müssen immer konstante Beiträge gezahlt werden, die keine Schwankungen zulassen.
Bevor sich ein Arbeitnehmer also für eine solche Form der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet, sollten zusammen mit dem Arbeitgeber mögliche Alternativen besprochen werden.