In vielen Schulen und Universitäten sind Praktika entweder verpflichtend oder können freiwillig absolviert werden. Dabei sollen Berufsunerfahrene ersten Kontakt mit der Berufswelt bekommen.
Im Gegensatz zum Besuch einer Universität, Berufsschule oder Schule nehmen Praktikanten eine berufliche Tätigkeit auf, die unter Umständen auch so versichert werden muss. Bezogen auf Sozialversicherungen unterscheidet man zwischen freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika, wie sie im Rahmen eines Studiums, einer Berufsausbildung oder in der Schule vorgeschrieben sein können.
Solange es sich um ein unbezahltes Pflichtpraktikum handelt, muss sich der Praktikant selbst krankenversichern.
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Das freiwillige Praktikum
Anders sieht es bei freiwilligen Praktika aus, die zum Beispiel in den Semesterferien oder nach abgeschlossenem Studium absolviert werden, um einen leichteren Einstieg in die Berufswelt zu finden.
In solchen Fällen gilt für unbezahlte Praktika eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Wenn die monatlichen Einkünfte unter 400 € bleiben, muss lediglich ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherung bezahlt werden.
Sobald die Einkünfte im Monat 400 € überschreiten, das Praktikum länger als 2 Monate andauert und die Anzahl der Wochenstunden über 20 liegt, besteht eine Versicherungspflicht für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Das Gleiche gilt, wenn ein studierender Praktikant mehr als 400 € im Monat einnimmt und im Vorjahr während des laufenden Semesters über einen Zeitraum, der 26 Wochen überschreitet, eine wöchentliche Stundenzahl von 20 oder mehr Stunden hatte.
Dies sollte man bei der Praktikumsvereinbarung ebenfalls beachten
Abgesehen von den versicherungsrechtlichen Aspekten, sollten angehende Praktikanten sich auch in den anderen Bereichen des Berufslebens gut absichern. Nach erfolgreicher Bewerbung sollte mit dem einstellenden Personalchef genau festgelegt werden, wie viel Wochenstunden über welchen Zeitraum abgeleistet werden sollen.
Auch eine zumindest ungefähre Absprache über die Aufgabenbereiche und die erwarteten Leistungen vonseiten des Praktikanten kann verhindern, dass es später zu Missverständnissen oder Enttäuschungen kommt. Wenn eine finanzielle Entlohnung für das Praktikum vorgesehen ist, sollte dies noch einmal bestätigt werden.
Um sich im schlimmsten Fall beschweren zu können, macht es Sinn, einen Praktikumsvertrag abzuschließen, auf den man sich später berufen kann.
Praktikumszeugnis erstellen lassen
Nach erfolgtem Praktikum sollte der Vorgesetzte um ein Praktikumszeugnis gebeten werden. Dieses dient späteren Arbeitgebern, aber auch Universitäten als prüfbarer Beleg, dass das Praktikum tatsächlich durchgeführt wurde.
Außerdem können sich Kommentare zum eigenen Arbeitsverhalten, Sozialkompetenzen und erlernten Fähigkeiten positiv in einer Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt auswirken.