Erst seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland eine Verpflichtung sich krankenversichern zu lassen. Bei anderen Versicherungen besteht keine Pflicht.
Wer kein Einkommen hat, sollte daher genau überlegen, was er braucht.Personen, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern.
Die Versicherungspflichtgrenze
Mit der Versicherungspflichtgrenze wurde 2009 festgelegt, bis zu welchem Einkommen jemand verpflichtet ist, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die Grenze, die in diesem Jahr bei einem Jahresgehalt von 48.600 Euro liegt, besagt inzwischen nur noch, ab welchem Gehalt man zur Privatversicherung wechseln darf.
Die Verpflichtung zu einer Krankenversicherung besteht inzwischen für alle Bürger. Dennoch gibt es Fälle von freiwilliger Versicherung. Zum einen bezeichnet dies die Versicherungen, die von Personen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei den gesetzlichen Versicherungen abgeschlossen werden.
Zum anderen sind Personen ohne Einkommen gemeint, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, obwohl sie es nicht müssten.
Eine Versicherung abschließen ohne eigenes Einkommen
Bei Studenten oder Doktoranden ist ein eigenes Einkommen häufig nicht vorhanden. In diesem Falle kann zum Grundbeitrag von 64,77 Euro Krankenversicherung und 11,64 Euro Pflegeversicherung eine gesetzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dieser Abschluss ist ratsam, wenn keine Familienversicherung möglich ist.
Wer aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen bezieht und auch nicht mit jemandem verheiratet ist, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat dagegen ein Anrecht auf staatliche Unterstützung, wozu auch die Bezahlung der Versicherungsbeiträge gehört. Eine freiwillige Versicherung muss daher nicht mehr abgeschlossen werden.
Wer ohne eigenes Einkommen niemanden hat, der ihm die Beiträge zahlen würde, sollte also statt einer freiwilligen Versicherung besser staatliche Unterstützung beantragen. Alle anderen haben meist Anrecht auf eine Familienmitversicherung.