In Deutschland besteht in der Sozialversicherung in vielen Bereichen Versicherungspflicht. Wer davon befreit ist, wählt in der privaten Versicherungswirtschaft ein Pendant, um Risiken abzusichern. Wer das Privileg der Versicherungsfreiheit genießt hat die Qual der Wahl.
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Im Rahmen der Versicherungsfreiheit stehen viele Angebote zur Auswahl
In verschiedenen Bereichen des Versicherungswesens gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für den Bürger. Dies ist beispielsweise in der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung der Fall. Diese gesetzlichen Versicherungen gelten für abhängig Beschäftigte, Studierende, Auszubildende und andere Personengruppen.
Nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen hingegen Beamte, Ärzte, Selbständige und weitere Berufsgruppen. Teilweise ist ein Wechsel von der Versicherungspflicht zur Versicherungsfreiheit (oder umgekehrt) unter genau definierten Voraussetzungen möglich.
Was ist die Versicherungsfreiheit?
Eine Versicherungsfreiheit bedeutet für den Einzelnen, dass er eine private Versicherung in dem entsprechenden Versicherungsgebiet abschließen muss, um die jeweiligen Risiken abzusichern.
Aufgrund der weitreichenden und meist über sehr große Zeiträume währenden Versicherungsabschlüsse stellt die Zuordnung zu einem der beiden Versicherungszweige (gesetzlich – privat) oft eine Grundsatzentscheidung dar, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne Weiteres umgestellt werden kann. Auch deshalb sind vor Eintritt in eine Versicherung die eventuellen Alternativen abzuwägen und die spezifischen Vor- und Nachteile einander gegenüberzustellen.
Generell ohne Wahlfreiheit ist die Pflegeversicherung. Ein Abschluss ist hier seit 1995 für jeden Pflicht. Die Einführung der allgemeinen Krankenversicherung geht hingegen bereits auf das Jahr 1883 zurück. 1884 folgte die Unfallversicherung. 1889 wurde die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.
Die Versicherungspflicht bei den Sozialversicherungen
Wer nicht der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliegt, hat insbesondere bei den verschiedenen Leistungsangeboten und der Höhe der Versicherungskosten eine große Wahlfreiheit.
Während in den gesetzlichen Versicherungen trotz unterschiedlicher Veränderungen in den zurückliegenden Jahren (z.B. Krankenversicherung) viele Leistungen einheitlich geregelt sind, besteht in den privaten Versicherungen an vielen Punkten eine stärkere Auswahlmöglichkeit.
Versicherungsfreiheit heißt daher auch, dass sich der Versicherte durch einen umfassenden Anbietervergleich einen möglichst günstigen Versicherungsanbieter aussuchen kann. Dabei sind mitunter mehrstellige Tarifunterschiede festzustellen, die sich durch die Entscheidung für das eine oder andere Versicherungsunternehmen ergeben können. Dies gilt teilweise bei denselben Versicherungsleistungen. Es gilt erst recht bei Versicherungsvarianten, die verminderte Leistungen enthalten.
Im Bereich der Privatversicherung stellt sich daher für den Einzelnen in erhöhtem Maße die Herausforderung, nicht aus Kostengründen in eine Situation der Unterversicherung zu geraten, die sich im Bedarfsfall als unzureichend erweist. Die besonderen Gestaltungsspielräume können sich im negativen Fall hier als Risiken erweisen, die bis zu existenzgefährdenden finanziellen Ausfällen führen.
In Deutschland sind nach offiziellen Zahlen ungefähr 38.967.110 Personen als aktiv Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beispielzahl zeigt, um welche Größenordnungen es im sozialen Versicherungswesen insgesamt geht. Entsprechend hohe Geldsummen werden auch durch Beitragserhebungen und Auszahlungen im Versicherungsfall erreicht.
Bei der Entscheidung für einen der beiden Versicherungszweige sollte sich der Versicherte auch die dahinter stehenden Entwicklungsmöglichkeiten und Finanzierungsrisiken bewusst machen.