Angesichts der demographischen Entwicklung will sich kaum jemand allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Die fondsgebundene Rentenversicherung stellt eine Form der privaten Altersvorsorge dar.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann man steuerlich absetzen
Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung.
Dabei handelt es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der gesamte Leistungsanspruch des Versicherten – oder zumindest ein großer Teil davon – direkt an die Wertentwicklung von ausgewählten Finanzinstrumenten gebunden ist. In der Regel werden zu diesem Zweck Fondsanteile ausgewählt.
Die Wertentwicklung von fondesgebundenen Rentenversicherungen
Da die Wertentwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung von Konjunktur- und Börsenschwankungen abhängig ist, übernimmt der Versicherer keine Verpflichtung die vorgesehene Leistung in einer absolut bestimmten Höhe zu erbringen.
Es gibt mittlerweile aber auch Verträge, bei denen eine Anlage in Garantiefonds vorgesehen ist, bei denen mindestens die Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags oder eines bestimmten Prozentsatzes davon garantiert wird.
Wie die fondesgebundene Rentenversicherung steuerlich abgelten?
Geldanlagen, die der Altersvorsorge dienen, sind in der Regel steuerlich absetzbar. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist.
Früher waren die Aufwendungen für die fondsgebundene Rentenversicherung – anders als Beiträge für eine konventionelle Lebensversicherung – nicht als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzbar. Seit 2001 wird aber auch die fondsgebundene Rentenversicherung vom Staat steuerlich gefördert, wenn es sich bei ihr um die Riester-Rente oder (seit 2005) um die Rürup-Rente handelt.
Infos zur Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente, die durch das Altersvermögensgesetz eingeführt worden ist, und die sich für Personen eignet, die gleichzeitig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Damit richtet sich die Riester-Rente in erster Linie an Angestellte.
Infos zur Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist hingegen eine staatliche geförderte, privat finanzierte Form der Altersvorsorge, die vor allem von Selbstständigen in Anspruch genommen wird.
Die steuerliche Behandlung entspricht der gesetzlichen Rente, die Basisrente ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Fazit
Es handelt sich bei der Riester- und der Rürup-Rente nicht immer um eine fondsgebundene Rentenversicherung, andersrum ist eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht immer gleich eine Riester- oder Rürup-Rente.
Die steuerliche Behandlung sollte daher vor Vertragsabschluss geklärt werden.