577,5 Milliarden sind in unserem Land in Bankeinlagen, als Tage- oder Festgeld oder auf klassischen Sparbüchern investiert, berichtet das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
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Das Sparbuch
Das klassische Sparbuch ist gerade auch in Krisenzeiten gefragt, denn hier geht Sicherheit vor Risiko. Allerdings ist das Buch im Wortsinne meist einer Chipkarte gewichen, die den Zahlungsverkehr erleichtert.
Ein Sparbuch gleicht bis zu einem Abbuchungsbetrag von 2000 € einem Tagesgeldkonto. Dieser Betrag ist jeden Monat ohne irgendwelche Zusatzkosten abhebbar. Will man allerdings einen größeren Betrag abheben, ohne ihn vorher gekündigt zu haben (Kündigungsfrist drei Monate), so schlagen eine Art Strafzinsen zu Buche.
So wird mehr aus der Geldanlage
Eine Reihe von Rechnern im Internet helfen bei der Berechnung dieser Zinsen. Das ist auch gut, denn die Berechnung ist keineswegs einheitlich. Im Endeffekt ist es am besten, bei der Bank nachzufragen. Ein Rechenbeispiel soll die Berechnung verdeutlichen. Ein Kunde will statt der vom Vertrag erlaubten 2 000 € 5 000 € abheben. Damit werden für die überschießenden 3 000 € Zinsen fällig, die die Bank für das entgangene Geld, mit dem sie hätte arbeiten können, entschädigen sollen.
Ist der Guthabenssatz für die Anlage bei 2%, dann wird in der Regel ein Viertel davon, also 0,5 % auf drei Monate berechnet. 0,5 Prozent von 3 000 € sind 15 € pro Jahr, gerechnet auf 90 Tage sind es 3,75 €. Manche Banken weichen aber von diesem Rechenbeispiel ab. So hat die Postbank einen Rechner für den Abschlag bei vorzeitigem Abheben, der für das obige Rechenbeispiel im Jahr 2011 auf 7,50 € kommt.
Eigentlich führte ein Verfassungsgerichtsurteil zum Wegfall der Sparverkehrsvorschriften zum 1.7.1993 aufgrund der 4. KWG-Novelle. Für die Banken ist es seither nicht mehr zwingend, solche zusätzlichen Sollzinsen zu erheben: es gibt Ausnahmegründe. Jetzt wird allerdings häufig ein sogenanntes Vorfälligkeitsentgelt erhoben, das laufzeitunabhängig ist. Der Freibetrag, der ohne Kündigung abgehoben werden kann, ist dabei auf 3 000 € angehoben.
So entgehen Sie dem Abschlag wegen Vorzeitigkeit
Wer die Sollzinsen bei vorzeitigem Abheben eines Sparguthabens, das größer als 2 000 € ist, vermeiden will, aber trotzdem die Vorteile der Einlagensicherung für die auf einem Sparbuch festgelegten Gelder nutzen will, sollte seine Investitionen auf mehrere Sparbücher oder Sparcards verteilen.
Dann kann er in einem Monat von allen Büchern 2 000 € abheben und verfügt leichter über die von ihm gewünschte Summe, ohne einen Abschlag wegen Vorzeitigkeit hinnehmen zu müssen.