Grundsätzlich wird der Schädiger rechtlich zur Schadensersatzpflicht angehalten. Es gibt eine pauschale Schadenszahlung, die von Gerichten und Versicherungen ohne Nachweis zugebilligt wird.
Die Kostenpauschale greift bei Schadensfall
Diese pauschale Zahlung deckt Fahrtkosten, etwa mit einem Taxi oder der Bahn, ab, die nach einem unverschuldeten Unfall für den Geschädigten anfallen. Auch etwaige Porto- oder Telefonkosten sollen damit abgegolten werden, diese Zahlungen werden ohne weiteren Nachweis ihrer tatsächlichen Höhe von den Versicherungen durch die Kostenpauschale geleistet.
Die Pauschalen liegen etwa zwischen 20.- und 30.- Euro. Weitere Forderungen des Geschädigten müssen detailliert nachgewiesen werden. Dabei ist der eigene Zeitaufwand kein Schaden, der erstattet werden kann. Es gelten nur Schäden, die tatsächlich entstanden sind. Diese müssen belegt werden, die Fahrtkosten zum Arzt etwa oder zur Krankengymnastik, aber nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Termine wirklich wahrgenommen worden sind.
Wie sieht es im Schadensfall mit dem Schadenersatz aus?
In § 249 BGB wird der Schadensersatz eindeutig geregelt, und zwar ist der Geschädigte dadurch so zu stellen, als ob kein Schaden eingetreten sei. Da es aber immer wieder Streit um Höhe und Angemessenheit der einzelnen Positionen gibt, haben sich Anwälte und Gerichte immer wieder mit diesen Themen beschäftigt.
Besonders, wenn es durch den Unfall geschädigte Personen gibt, ist eine Beratung durch einen Anwalt unumgänglich. Es gilt hier die Haushaltsführungsschäden, die Rente usw. zu ermitteln. Bei Sachschäden steht es dem Geschädigten frei, wie der ursprüngliche Zustand vor dem Unfall wiederhergestellt wird. Diese Dispositionsfreiheit wird lediglich durch die Schadengeringhaltungspflicht eingeschränkt.
Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet zugunsten des Schadensverursachers zu sparen. Während die Unfälle mit Sachschäden um 4 % sanken, erhöhte sich die Zahl der Personenschäden um 6 %. Insgesamt wurden fast 190.000 Unfälle gezählt. Die Gesamtzahl der von den Versicherungen gemeldeten Unfälle ist somit leicht rückläufig.