Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Diese bietet optimalen Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch einen Schadensfall an den Gegenständen eines Haushalts entstehen können.
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Die Wertermittlung für Ihre Hausratversicherung
Versichert sind die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Wertgegenstände eines Haushalts gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Unwetter, Einbruch, Raub und Vandalismus entstehen können.
Zum Versicherungsumfang gehören nicht nur die Sachschäden, sondern auch die zusätzlichen Kosten oder Folgekosten. Zusätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit, bestimmte Leistungen optional zu versichern. Dazu gehört u. a. der Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Neuwertversicherung.
Die Kostenerstattung der Versicherung entspricht dem Geldwert, der benötigt wird, um die beschädigten Gegenstände und Sachen in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen. Im Vertrag wird neben den versicherten Gefahren auch der Versicherungsort festgelegt.
Dazu gehören neben der Wohnung auch Balkone, Terrassen u. Ä. Werden für die Unterstellung der Fahrräder z. B. Räume gemeinschaftlich genutzt, dann gehören auch diese dazu.
Es gibt mehrere Einflussfaktoren
Der Beitrag zu dieser Versicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie z. B. die optionalen zusätzlichen Einschlüsse, die Lage der Räume und die Versicherungssumme. Bei dieser handelt es sich um den Wert des Hausrats. Zur Wertermittlung wird meist eine sogenannte Faustformel genutzt. Diese besagt, dass pro Quadratmeter Wohnfläche etwa 650,00 € berechnet werden.
Bei einer Wohnung von 70 m² wäre die Versicherungssumme 45.500,00 €. Ob diese den Wert wirklich abdeckt, ist fraglich. Meist wird nur an den Ersatz der Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Gardinen gedacht. Vielmehr muss bei der Festlegung der Versicherungssumme auch an die Bekleidung, Lampen, Matratzen, Geschirr, Kosmetikartikel, Bettwäsche, CDs und DVDs, Bücher, Musikinstrumente usw. gedacht werden.
Des Weiteren sollte sich vor Augen geführt werden, dass bei Einschluss einer Fahrradversicherung z. B. 1 % der Versicherungssumme als Wert angesetzt wird. Im Beispiel wären das 455,00 €. Im Schadensfall könnte es sein, das die erstattete Summe nicht dem Neuwert entspricht.
Den Wert des Hausrats ermitteln
Um sich einen Überblick über den Wert des Hausrats zu verschaffen, sind auf verschiedenen Plattformen im Internet, wie z. B. wgv.de sogenannte Hausratswertermittlungslisten zu finden. In diesen sind alle Gegenstände und Sachen entsprechend den Räumen aufgeführt, die zu einem Haushalt gehören.
Um den Unterschied deutlich zu machen: Unter der Bedingung Wohnung 70 m², 1 % Fahrraddiebstahl, 2 % Überspannungsschäden und Glasbruch eingeschlossen müssten nach der Faustregel 94,03 € jährlich bei der Karlsruher Versicherung (Stand: 2014) gezahlt werden. Die Wertermittlung ergab eine Versicherungssumme von 60.000,00 €.
Hierfür müssten bei der Karlsruher 112,05 € (Stand: 2014) gezahlt werden. Für 8,00 € mehr Beitrag im Jahr wäre der Versicherte optimal geschützt.