Bevor ein Kreditantrag gestellt wird, sollten sich Interessierte vorher darüber Gedanken machen, welche Anforderungen die Banken an die Vergabe stellen. Eine vorherige Prüfung der Einkommenssituation ist unumgänglich.
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Nicht jede Person bekommt einen Kredit
Schon lange werden Kredite nicht mehr nur zum Kauf von Häusern oder Autos in Anspruch genommen. Doch längst nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen.
Dabei greifen Kreditinstitute auf verschiedene Kriterien zurück, die die Bonität der Kunden überprüfen sollen. Unterschieden wird hierbei zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Bonität.
Alles zur Bonität
Bei der persönlichen Bonität wird in erster Linie die Zahlungswilligkeit sowie der persönliche Eindruck, wie die Zuverlässigkeit oder die familiäre Situation mit in die Entscheidung einbezogen. Ebenso werden die beruflichen und fachlichen Qualifikationen des Antragsstellers bewertet. Bei langjährigen Kunden eines Kreditinstituts wird zudem häufig die Kontoführung vergangener Jahre geprüft.
Bei der wirtschaftlichen Bonität hingegen wird vor allem die Einkommenssituation genauer betrachtet. Dabei ist es wichtig, dass die Kunden ihre gesamte wirtschaftliche Situation gegenüber dem Kreditinstitut offenlegen. Dabei wird vor allem die Höhe des Einkommens, der Arbeitgeber und die Sicherheit des Arbeitsplatzes untersucht.
Außerdem spielen Ausgaben, wie Miete oder Kreditrückzahlungen sowie die Vermögens- und Schuldensituation eine wichtige Rolle. Bei der wirtschaftlichen Bonität ist es wichtig, dass der Antragssteller zusätzliche Sicherheiten angeben kann. Dies können beispielsweise dritte Personen sein, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für den Kreditnehmer bürgen können.
Andere Möglichkeiten sind zum Beispiel bestehende Lebensversicherungen oder Bausparverträge. In vielen Fällen lassen sich die Banken eine schriftliche Zusicherung des Kreditnehmers unterschreiben, in der die zukünftigen finanziellen Verhältnisse bestätigt werden. Es reicht also nicht immer nur eine Offenlegung der finanziellen Situation aus, sondern oftmals kommt eine schriftliche Bestätigung hinzu.
Durch diese verpflichtet sich der Antragssteller, die besprochenen Bedingungen einzuhalten. Bei Kreditnehmern, denen Kredite der Gesamtsumme von 125.000 Euro gewährt werden, verlangt das Kreditinstitut aufgrund der Vorschriften des Kreditwesensgesetzes, die Einsicht in vertrauliche Unterlagen, wie beispielweise der Jahresabschlüsse.
Zudem gibt es die Möglichkeit, die Ausfallwahrscheinlichkeiten eines Kreditnehmers anhand der Einstufung der Bonität vorzunehmen. Diese sind in acht Stufen festgelegt, die von einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,10 % (ausgezeichnete Bonität) bis zu einem Bonitätsindex von 600 (harte Negativmerkmale) reichen.
Die wirtschaftliche Situation des Kreditantragstellers ist sehr wichtig
Während der Kreditlaufzeit sind Kreditinstitute laut Paragraf 18 KWG dazu verpflichtet, die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers weiterhin zu überprüfen, um das Risiko der Zahlungsunfähigkeit einstufen zu können. Dieser Paragraf ist für den Prozess von zentraler Bedeutung, da er die Vorgehensweise bei der Kreditwürdigkeitsprüfung regelt.
Ferner regelt dieser Paragraf, dass die Banken ab einem Kreditbetrag von mehr als 10% des Eigenkapitals durch die Bankenaufsicht (BaFin) jährlich überprüft werden. Dies bedeutet, je größer die Kreditsumme, desto intensiver verläuft die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Die Schufa-Auskunft
In jedem Fall wird bei sämtlichen Kreditanfragen eine Schufa-Auskunft zum jeweiligen Kunden eingeholt. Nur, wenn die Auskunft der Schufa keinerlei negative Aspekte hervorbringt, erfolgt die weitere Kreditwürdigkeitsprüfung.
Ist dies der Fall, kann bei ansonsten einwandfreien Bonitätsmerkmalen eine Zustimmung zur Kreditvergabe erfolgen.