Wenn einem Paar die natürliche Befruchtung nicht möglich ist und klassische medizinische Verfahren scheitern, bleibt die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung. Die Krankenkasse übernimmt dabei einen Teil der Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Wie unterstützen Krankenkassen in Deutschland künstliche Befruchtung?
Laut einer großen Tageszeitung bleibt jedes sechste Paar in Deutschland kinderlos. Damit dem Paar der Kinderwunsch jedoch nicht unerfüllt bleibt, können Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Betracht gezogen werden, wozu vor allem die Insemination und die In-vitro-Fertilisation zählen.
Für die Deutschen, die gesetzlich krankenversichert sind, gelten die Vereinbarungen des § 27 a SGB V. Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Dem Paar sind alternative Maßnahmen der Befruchtung aufgrund ausbleibenden Erfolges, fehlender Durchführbarkeit oder Zumutbarkeit nicht möglich, sodass nur die Option der künstlichen Befruchtung bleibt.
Zudem müssen die Partner verheiratet sein und es dürfen allein die Samen- bzw. Eizellen des Ehepartners verwendet werden. Die Ehepartner müssen beide HIV-negativ sein, ein Schutz gegen Rötelninfektionen muss gegeben sein. Allgemein sollte der Impfschutz der Frau zu Beginn der Behandlung vollständig sein.
Ebenfalls wichtig ist, dass das Alter der Frau zwischen 25 und 40, das des Mannes zwischen 25 und 50 liegt. Diese Altersgrenzen gelten für das Paar zu jedem ersten Tag des jeweiligen Behandlungszyklus. Zuletzt muss die Krankenkasse einen Plan der Behandlung vorgelegt bekommen. Bevor Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ergriffen werden, muss ein Arzt das Ehepaar über die sozialen, psychischen und medizinischen Aspekte der Befruchtung informieren.
Wenn diese Bedingungen gegeben sind, dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung seit dem Jahr 2004 für die ersten drei Versuchszyklen 50 % der aufkommenden Kosten. Im Einzelnen zahlt die gesetzliche Krankenkasse 50 % der Ausgaben bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) bis zu dreimal, bei einer intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu dreimal, bei einer Insemination ohne Hormonstimulation bis zu achtmal und bei einer Insemination nach einer Hormonstimulation bis zu dreimal.
Die Kostenarten der künstlichen Befruchtung
Der Aufwand der einzelnen Verfahren ist sehr unterschiedlich, da jeder Mensch eine andere Dosierung von Medikamenten benötigt. Für die IVF und die ICSI kommen zwei Komponenten, die Behandlungskosten und die Arzneimittelkosten zusammen. Die Behandlungskosten bei dem Verfahren der ICSI sind höher, da dort mehr Arbeitsgänge erforderlich sind als bei der IVF.
Das Ehepaar sollte sich direkt bei der Krankenversicherung und dem behandelnden Arzt über diesen Aufwand informieren. Bei den Arzneimittelkosten muss das Paar mit ungefähr 1.200 Euro pro Versuch rechnen. Bei einer Insemination liegen die Preise etwa zwischen 200 bis 400 Euro.
Da erfahrungsgemäß circa zwei bis drei Versuche nötig sind, bis die künstliche Befruchtung erfolgreich ist, liegen die Ausgaben insgesamt etwa bei 6.000 bis 15.000 Euro. Da die Krankenkasse seit 2004 nur noch, wie oben beschrieben, 50 % übernimmt, kommen also auf das Paar erhebliche Kosten zu.
Die private Krankenversicherung könnte für die Kosten aufkommen
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung kann auch die private Krankenversicherung Unterstützung bei der künstlichen Befruchtung leisten. Aufgrund verschiedener vertraglicher Regelungen der Privatkrankenkassen sind die Leistungen dabei sehr unterschiedlich.
Allgemein sind sie jedoch deutlich umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Paar sollte jedoch Behandlungsmethoden und aufkommende Ausgaben der künstlichen Befruchtung mit der privaten Krankenkasse besprechen, um zu klären, inwieweit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.