= Notenbank. Mit dem Recht zur Emission von Banknoten ausgestattete Bank, die als geld- und kreditpolitische Autorität eines Währungsraumes gilt.
Weitere Aufgaben sind: Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Kredit, Regelung des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs, Erhaltung der inneren und äußeren Geldwertstabilität.