Ertrag aus Zinseinnahmen die der Anleger bei Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile bekommt und im Anteilwert zufließen. Der Zwischgewinn muss in der Einkommensteuer angegeben werden und unterliegt der Zinsabschlagssteuer.
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