Das Leasen von Autos hat im Angesicht von sinkenden Löhnen immer größere Popularität erlangt. Bevor man einen solchen Vertrag abschließt, sollten unter anderem Raten- und Zinszahlungen im Auge behalten werden.
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Was ist Leasing?
Als Leasing wird allgemein eine Finanzierungsalternative bezeichnet, die oft in der Automobilindustrie genutzt wird. Hierbei beschafft und finanziert der Leasinggeber das Investitionsgut, was vom Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.
Der Leasingnehmer zahlt dafür monatlich ein bestimmtes Leasingentgelt, das im Leasingvertrag festgelegt ist. Leasing wird empfohlen, wenn die Nutzungsdauer weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzung beträgt. Ansonsten empfiehlt sich eher ein Kauf. Im Jahre 1970 betrug der Anteil der Güter, die durch Leasing finanziert wurden, 3 %, in diesem Jahr etwa 21 %.
90 % dieser Investitionsgüter sind Automobile. Der Vertrag ist ähnlich einem Mietvertrag, allerdings muss in diesem Fall der Leasinggeber für weitere Kosten der Instandhaltung der Investition aufkommen. Bei einem Auto sind das beispielsweise anfallende Reparaturen.
Was steht im Leasingvertrag?
In einem Leasingvertrag sind die einzelnen Leasingraten aufgelistet und für den Leasingnehmer nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Die Raten können entweder zum Ende des Monats oder des Quartals geleistet werden. Da der Verwaltungsaufwand bei monatlichen Zahlungen jedoch höher ist, sind die Leasingraten in diesem Falle meistens auch höher.
Es wird ein sogenannter Restwert des Objekts festgestellt, der die Leasingrate stark beeinflussen kann. Ist der Restwert gering geschätzt, ist die monatliche Rate hoch. Daher sollte vor Vertragsabschluss auf einen realistischen Restwert geachtet werden. Vertraglich festgelegt werden auch Regelungen im Falle einer Insolvenz des Leasinggebers. Das Investitionsgut sollte nicht in die Konkursmasse mit einfließen und damit den Nehmer der Leistung nicht beanspruchen.
Fast alles kann geleast werden
Auch Immobiliengüter können geleast werden, dies ist ab einem Wert von 2 Mio. Euro üblich. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes durch Kommunikationsanforderungen zwischen Bank, Leasingnehmer und Leasinggesellschaft empfiehlt sich Leasing lediglich für größere Objekte.
Hauptsächlich können gewerblich genutzte Immobilien geleast werden, eher unüblich sind Gastronomie- und Freizeitobjekte. In diesem Falle ist Leasing auch steuerlich eher für Unternehmer vorteilhaft.