Die meisten Menschen sind krankenversichert, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind oder weil sie einen Krankheitsfall absichern wollen. Jedoch kann man über die Basisbehandlung hinaus Zusatzleistungen absichern.
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Für eine Krankenversicherung empfiehlt sich oft eine Zusatzversicherung
Es gibt zwei verschiedene Varianten, um eine zukünftige Krankheit abzusichern. Dies ist in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung möglich. In die erste können alle aufgenommen werden, die in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen und zu einer Versicherung verpflichtet sind.
Die private Krankenversicherung ist für diejenigen, die dazu nicht verpflichtet sind oder diese der gesetzlichen vorziehen. Egal für welche man sich zum Schluss entscheidet, man kann die Leistungen immer mit bestimmten Zusatzversicherungen noch ein wenig verbessern.
Im Laufe der letzten Jahre sind aus unterschiedlichen Gründen solche zusätzlichen Versicherungen entstanden. Einerseits fallen bestimmte Leistungen aus den regulären Basispaketen heraus und zum anderen sind die Ansprüche der Versicherten gestiegen.
Welche Zusatzversicherungen gibt es?
So kann man sich heute zusätzlich zur Grundbehandlung auch noch für einen Krankenhausaufenthalt, einen Zahnarztbesuch, eine Sehhilfe oder auch für eine ambulante Behandlung versichern lassen.
Dies ist selbstverständlich auch in den Basisversicherungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung enthalten, jedoch in einem geringeren Umfang.
Die Zusatzversicherungen im Kurzüberblick
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sichert die Mehrkosten für eine Chefarztbehandlung und für die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer ab. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Grundangebot der privaten Versicherung hat man darauf keinen Anspruch.
Das Zahn-Zusatzpaket übernimmt die Kosten der Eigenbeteiligung für Implantate, Keramikinlays und Verblendungen, da nur ein geringer Prozentsatz von der herkömmlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Die Zusatzversicherung für Sehhilfen übernimmt die Kosten für Brillengestelle oder Kontaktlinsen und die Police für ambulante Behandlungen ermöglicht dem Versicherten eine prompte und allumfassende Versorgung.
Für die Kostenrückerstattung der Behandlungen muss man lediglich die Rechnungen einreichen und die Zusatzversicherung übernimmt die Bezahlung.