Vermögenswirksame Leistungen sind ein über viele Jahrzehnte bewährtes Mittel, um sinnvoll vorzusorgen und Eigentum zu bilden. Für Beamte gibt der Dienstherr dabei nach dem Vermögensbildungsgesetz ebenfalls seinen Obulus.
Auch Beamte sollten die Vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen
Die Berechtigten allerdings vergessen nur zu oft das sinnvolle Arbeiten mit vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Viele Beamte nutzen die Sache oft aus Unkenntnis nicht. Vielen erscheint die Summe unbedeutend, und der Betroffene ist sich nicht darüber im Klaren, was aus einem kleinen monatlichen Betrag im Laufe vieler Jahre werden kann. Da hilft es, sich umfassend zu informieren.
Viele Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten im Monat bis zu 40,00 EURO VL, eine Rolle spielt hierbei der betreffende Tarifvertrag. Diese Summe kann sich über viele Jahre hin beträchtlich addieren. Wurde sie zum Beispiel 30 Jahre lang in einen Aktionsfondssparplan eingezahlt, kamen im Jahre 2014 51500 Euro heraus. Die Einzahlungssumme hatte dabei lediglich die Höhe von 14400 EURO. Eine Geldsumme, welche sich sehen lassen kann.
Für Beamte sieht die Sache mit den VL etwas anders aus
Grundsätzlich haben auch sie darauf den Anspruch. Das ist im Gesetz für vermögenswirksame Leistung festgeschrieben. Es gilt für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Es sind dabei die Einkommensverhältnisse vom 1. des jeweiligen Monats Berechnungsgrundlage.
Allerdings liegt die VL für Beamte bei Weitem nicht so hoch wie die für normale Arbeitnehmer. 6,65 Euro werden pro Monat ausgezahlt. Im Jahr ergibt das 79,80 Euro. Das gilt in ganz Deutschland, in Ost und West.
Es klingt wenig, aber der Beamte sollte sich diese Summe trotzdem sichern und über die Jahre daraus etwas aufbauen und aus eigener Tasche dazugeben. Damit lohnt es sich auf jeden Fall. Manche Beamten-Anwärter können sich sogar 13,29 EURO sichern. Gleiches gilt, wenn Beamte in Vollzeitbeschäftigung mit Zuschlägen und Zulagen mit ihrem Einkommen unter 971,45 EURO liegen.
Sie erhalten ebenfalls eine VL von 13,29 EURO, im Jahr immerhin 159,48 EURO. Beamte, die in Teilzeit arbeiten, bekommen den Betrag entsprechend ihrer Teilzeitbeschäftigung ausgezahlt. Näheres ist in Einzelbestimmungen geregelt. Ein Beispiel: Ein Beamter arbeitet 50 Prozent. Hier sieht die Rechnung dann so aus: 50 % mal 6,65 EURO ergibt monatlich eine VL von 3,33 EURO.
Das alles kann in Verträge eingezahlt werden, welche nach dem Vermögensbildungsgesetz berechtigt sind. Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge zählen dazu und werden nach Angaben der Statistiker vielfach genutzt. So kann aus der kleinen Summe ein beträchtlicher Vertrag werden. Zins und Zinseszins lassen sie stetig wachsen.