Eine zusätzliche, über den Betrieb abgeschlossene Altersversorgung bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält garantierte Zahlungen, der Arbeitgeber bekommt steuerliche Anreize.
Die beitragsorientierte Leistungszusage ist verbindlich vom Arbeitgeber gegeben
Die über den Arbeitgeberbeitrag finanzierte Leistungszusage bedeutet eine verbindliche Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zuzusichern, die sich aus bestimmten Beiträgen zusammensetzt.
Grundlage hierfür ist das seit dem 01. Januar 2002 geltende Recht des Arbeitnehmers, eine Entgeltumwandlung zum Aufbau der persönlichen betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Rechtsgrundlage stellt hierfür das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG dar.
Dieses Gesetz wird auch als Betriebsrentengesetz bezeichnet. Die letzte gültige Fassung stammt vom 21. Dezember 2008. Das Gesetz enthält sowohl arbeitsrechtliche Hinweise und Regelungen als auch steuerliche Vorschriften zur betrieblichen Altersversorgung. Bei der, über einen Arbeitgeberbeitrag finanzierten Leistungszusage stehen die späteren Leistungen nicht fest, sie orientieren sich vielmehr an der Höhe der im Laufe der Beschäftigung eingezahlten Beträge.
Darum ist die betriebliche Altersvorsorge gut
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Vorteile. Der Arbeitnehmer baut neben seiner gesetzlichen Rente eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung auf, der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass eine Anpassung der Beitragszahlung während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen muss, sodass der Arbeitgeber mit festen Beiträgen, bezogen auf die Laufzeit, rechnen kann.
Unterschiede bei der zusätzlichen Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten die zusätzliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer einzurichten. Dies kann er einerseits über eine Pensionskasse machen, anderseits kann der Arbeitgeber auch einen Direktversicherer wählen. Die Direktversicherung benötigt nur einen kleinen Verwaltungsaufwand und sichert dem Arbeitnehmer die Ansprüche garantiert zu.
Der Arbeitgeber wird hierbei insbesondere von der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung befreit. Dies trifft allerdings auch auf eine Pensionskasse zu. Weitere Möglichkeiten für den Arbeitgeber bieten sich durch eine Unterstützungskasse und die sogenannte Direktzusage sowie durch den Pensionsfonds an.
Bei den letztgenannten Varianten muss der Arbeitgeber gewisse Rücklagen bilden, im Sinne von Rückdeckungsversicherungen. Aus diesem Grunde wählen Arbeitgeber zumeist die Direktversicherung, den Pensionsfonds oder die Pensionskasse. Beim Pensionsfonds ist der Arbeitgeber hinsichtlich der Wahl der Kapitalanlage freier als bei den anderen Modellen.
Welche Möglichkeit der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung letztlich nutzt, bleibt ihm überlassen. Der Arbeitnehmer hat in jedem Fall eine garantierte über den Betrieb finanzierte Altersversorgung, der Arbeitgeber kann steuerliche Abschreibungen geltend machen. Deshalb lohnt sich die über den Betrieb finanzierte Leistungszusage für beide Seiten.