Forwards und Futures sind Termingeschäfte, die dadurch charakterisiert sind, dass der Preis (Terminkurs) , zu dem das Geschäft zu einem späteren Zeitpunkt abgewickelt wird, bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fixiert wird.
Solche Termingeschäfte beinhalten die feste Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme einer im voraus festgelegten Menge (oder bestimmten Anzahl) eines bestimmten Basiswertes (Underlyings) zu einem vorher vereinbarten Preis nach Ablauf einer bestimmten Frist (bei Fälligkeit des Kontraktes). Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Forwards und Futures.
Forwards sind Termingeschäfte auf individueller vertraglicher Basis und bieten somit ein hohes Maß an Flexibilität. Ihr Nachteil besteht darin, dass sie sehr schwer glattzustellen sind, da sie nicht börsenmäßig gehandelt werden.
Futures sind vertragliche Vereinbarungen (Kontrakte) , deren Ausgestaltung standardisiert ist und die zentral an einer Börse (z. B. DTB) gehandelt werden. Beide Vertragsparteien müssen hierzu bei der Clearing-Stelle der Börse eine Sicherheit hinterlegen, um die Erfüllung des Termingeschäftes zu garantieren.
Diese sogenannten Margins beschränken das Risiko des Clearinghauses , das an den meisten Börsen rechtlich Kontraktpartner ist und gegenüber jeder Partei die Erfüllung des Kontraktes garantiert.