Der Genussschein ist ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Ausgestaltung eher der Aktie oder der Anleihe ähnelt. Wie eine Anleihe gewähren die „Genüsse“ regelmäßig die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende und einen grundsätzlichen Anspruch auf eine jährliche Verzinsung.
Die Höhe dieser Verzinsung hängt aber – wie die Dividende bei der Aktie – von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens ab.