Offizielle Bezeichnung für Investmentgesellschaften. Diese legt die Gelder der Investoren in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksvermögen nach dem Grundsatz der Risikomischung an. Als Beleg bekommen die Anleger darüber Anteilscheine.
Deutsche KAG’s unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und als Spezialkreditinstitute dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).