Die Pflege bedürftiger Menschen ist sehr kostspielig. Nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels werden die Pflegekassen in Zukunft stark belastet werden.
Inwiefern müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen? Wenn ein Elternteil zum Pflegefall wird, müssen häufig deren Kinder zahlen.
Die Pflegeversicherung
Eine zentrale Säule des deutschen Sozialversicherungssystems ist die sogenannte Pflegeversicherung, die in der Regel jeder Krankenversicherte zu zahlen hat. In diesem Jahr lag der Beitragsatz bei 1,95 Prozent des Bruttolohnes. Der Arbeitnehmer zahlt hierbei 0,975 Prozent und der Arbeitgeber weitere 0,975 Prozent des monatlichen Beitrags.
Hinzu kommt bei allen Kinderlosen, die älter als 23 Jahre alt sind, ein Zuschlag von 0,25 Prozent. Die Einnahmen aus der Pflegeversicherung sollen dazu dienen, für die Pflegekosten und medizinische Betreuung der Versicherten aufzukommen.
In den meisten Fällen reichen die gezahlten Pflegesätze für die tatsächlich entstehenden Kosten jedoch nicht. Bei einer vollstationären Betreuung der Pflegestufe III übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.510 Euro. Bei einer ambulanten Betreuung liegt der Pflegesatz der Stufe II bei 1.040 Euro.
Oft reichen diese Sätze nicht aus, um die Kosten zu decken. Der Pflegebedürftige haftet für die anfallenden Kosten mit seiner Rente und gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen. Reicht auch das nicht, können Verwandte ersten Grades (z. B. die Kinder) zur Kasse gebeten werden.
Wann muss man sich nicht beteiligen?
Es gibt jedoch Grenzen für die Beteiligung der Kinder. Grundsätzlich müssen nur leibliche Kinder für ihre Eltern bezahlen.
Darüber hinaus gilt ein Freibetrag von 1.400 Euro (netto) pro Monat, der dem Kind zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes zusteht. Inwiefern auch privates Vermögen heranzuziehen ist, wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt.
Gibt es Mittel und Wege, sich dem zu entziehen?
Wer zum Beispiel eigene Kinder und zusätzlich hohe Belastungen hat, kann diese geltend machen. Darüber hinaus können für den Fall der Fälle auch zusätzliche Pflegeversicherungen abgeschlossen werden.
Zum Beispiel Pflegetagesgeldversicherungen, bei deren Inanspruchnahme ein bestimmter Geldbetrag pro Tag zur Deckung der Pflegekosten gezahlt wird. Oder auch Pflegerentenversicherungen mit monatlicher Zusatzrente können eine Alternative sein.