Als doppelte Buchführung (kurz: Doppik) bildet die Grundlage der Finanzbuchführung. Das Prinzip der doppelten Buchführung ist es, für jeden Geschäftsvorfall zwei Einträge in den Büchern zu machen: Einen auf der Soll-Seite (links) und einen auf der Haben-Seite (rechts) von sogenannten Konten.
In Deutschland sind für die doppelte Buchführung sowohl Angaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) als auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Um die doppelte Buchführung zu vereinfachen, wurden in den letzten Jahren viele arten von Buchhaltungssoftware entwickelt.
Kontensystem
Die Idee dahinter ist, dass es für jeden Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wenigstens ein Konto gibt (Beispielsweise „Vorräte“, „Bank“ oder „Umsatzerlöse“).
Mit der doppelten Buchführung ist es möglich, den Periodenerfolg eines Unternehmens auf zwei Arten zu ermitteln: Einerseits in der Bilanz durch den Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende der Periode und andererseits in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) durch den Vergleich von Aufwand und Ertrag.
Damit haben wir auch schon die beiden wichtigsten Konten in der Doppik vorgestellt. In die Bilanz werden zum Ende jedes Geschäftsjahres alle Bestandskonten eingebucht, sodass aus ihr ersichtlich ist, welche Vermögenswerte und welche Schulden das Unternehmen an einem bestimmten Stichtag hat.
Die GuV hingegen ist ein periodenbezogenes Erfolgskonto. Sie gibt an, in welcher Höhe Aufwände und Erträge in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind.
In den Bestandskonten werden Erhöhungen der Aktiva ins Soll (links) gebucht, Erhöhungen der Passiva hingegen ins Haben (rechts). In den Erfolgskonten werden Aufwände ins Soll gebucht, während Erträge im Haben eingetragen werden.
Beispiel
Wenn ein Geschäftsvorfall anfällt, ist wenigstens eine Buchung vorzunehmen. Nehmen wir etwa den Verkauf eines Produkts für 119 Euro, inklusive 19 Euro Umsatzsteuer, bei dem der Kunde bar bezahlt. Der Buchungssatz würde wie folgt aussehen:
Soll | Haben |
Kasse 119 Euro | Umsatzerlöse 100 Euro Umsatzsteuer 19 Euro |
Das bedeutet, dass sich der Bestand in der Kasse um 119 Euro erhöht hat, während 100 Euro an Umsatzerlösen angefallen sind. Die Umsatzsteuer von 19 euro muss später an das Finanzamt abgeführt werden und wird daher in einem Bestandskonto als Passiva gebucht.
Dieses kleine Beispiel erleichtert hoffentlich einigen den Zugang zur doppelten Buchführung.