Der Rückkaufswert ist der Zeitwert der Versicherung. Kündigt ein Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, wird ihm der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt.
Diese Geldsumme besteht höchstens aus dem bis dahin angesammelten Kapital, das ein Lebensversicherungsunternehmen aus dem Sparbeitrag verzinslich angesammelt hat.
Das bei der Versicherung geführte Konto eines jeden Versicherungsnehmers wird bei Vertragsbeginn zuerst mit den Abschlusskosten belastet. So entsteht ein negativer Saldo, der durch die nun folgenden Sparanteile ausgeglichen wird. Eine Überschussbeteiligung fällt bisher nicht an.
Erst im späteren Verlauf entsteht durch weitere Einzahlungen ein positiver Saldo und damit ein Rückkaufswert. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist also für den Versicherten mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden.
Bei finanziellen Schwierigkeiten ist deshalb oft eine Beitragsfreistellung, Laufzeitverkürzung oder eine Verminderung der Versicherungssumme von Vorteil.