Das ist der Gegenstand, über den der Leasingvertrag abgeschlossen wird. Entscheidend für die Beurteilung ob ein Wirtschaftsgut leasingfähig ist, ist die selbstständige Nutzbarkeit, die Einzelbestimmbarkeit und die Fungibilität.
Die Fungibilität ist Wertmesser für die Wiederverwendbarkeit bzw. die Wiederverwendbarkeit eines Leasingobjekts (Drittverwendbarkeit).