Das Abgeld gibt an, um welchen Prozentsatz der Ausgabepreis den Nennwert (Nominalwert) eines Wertpapiers unterschreitet.
Bei Optionsscheinen kann es zu Abgeld kommen, wenn der Kauf des Basisobjekts über den Schein billiger ist als der direkte Erwerb des Basisobjekts an der Börse. Das Abgeld entspricht also einem Discount gegenüber dem Direkterwerb am Freiverkehrsmarkt.