Immer mehr Menschen in Deutschland befinden sich in finanziell prekärer Lage und können ihren Dispokredit nicht mehr zurückführen.
Falls keine Einigung mit der Bank erfolgt, kann das Konto abgewickelt werden.Ein Girokonto kann zum Abwicklungskonto werden.
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Der Dispokredit kann eine Gefahr werden
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gab es in letztes Jahr rund 2.000 Kreditinstitute in Deutschland. In der gleichen Zeit existierten hier mehr als 95.103.000 Girokonten. Jeder der circa 82 Millionen Bundesbürger verfügt also durchschnittlich über mindestens ein Konto.
Eine große Zahl von ihnen nutzt dabei den Dispokredit. In den letzten Jahren macht sich eine Tendenz immer stärker bemerkbar: Viele Bundesbürger sind überschuldet und können ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Allein im ersten Halbjahr diesen Jahres waren in Deutschland mehr als 53.800 Privatinsolvenzen zu verzeichnen. Eine häufige Folge: Die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage, ihren Dispokredit zurückzuführen.
Diese wichtige Regel steht im Girovertrag
Wer ein Girokonto eröffnet, schließt mit einer Bank einen sogenannten Girovertrag. In diesem sind alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner definiert. Dazu gehört unter anderem das Recht der Bank, den Dispokredit gegebenenfalls zu kündigen.
Für einen Kontoinhaber, der nicht in der Lage ist, den genutzten Dispokredit auszulösen, kann es zu erheblichen Problemen führen.
Ein Girokonto kann zum Abwicklungskonto werden
Sein Konto kann in diesem Fall zu einem Konto werden, das von der Bank abgewickelt wird. Der Kontoinhaber steht nun vor dem Problem, die offene Summe in kurzer Zeit begleichen zu müssen. Generell gilt an dieser Stelle: Wer nicht in der Lage ist, das Geld privat oder beruflich zu besorgen, sollte mit der Bank oder – falls von dieser beauftragt – mit dem Inkassobüro eine Rückzahlung in Raten vereinbaren.
Bei einer frühzeitigen gütlichen Einigung mit der Bank lässt sich dann gegebenenfalls auch ein negativer Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung vermeiden. Die sogenannte SCHUFA speichert rund 480 Millionen Einzeldaten und erlaubt somit Rückschlüsse auf die Bonität.
Wer hier einen negativen Eintrag hat, wird es im Zahlungs- und Geschäftsverkehr in Zukunft schwerer haben. Negative Einträge werden erst drei Jahre nach Erledigung der Angelegenheit wieder gelöscht.