Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft. AGs sind juristische Personen, das heißt sie können selbst Verträge abschließen und haftbar gemacht werden. Dies hat für die Besitzer (Aktionäre) den Vorteil, dass sie nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften.
Ist das Unternehmen zahlungsunfähig und kann seine Schulden nicht mehr bedienen, so können die Gläubiger sich also nicht an Besitzer halten. Gerade bei jungen und kleinen Unternehmen hat dies allerdings zur Folge, dass Banken für Kredite regelmäßig Bürgschaften fordern und die Besitzer letztendlich doch wieder haften.
Inhaltsverzeichnis
Gründung
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig, in dem unter anderem die Unternehmensleitung und die Gewinnverteilung festgelegt werden.
Das Grundkapital für AGs beträgt wenigstens 50.000 Euro und ist auf Aktien aufgeteilt. Aktien sind Wertpapiere, die den Besitz von einem festgelegten Teil des Grundkapitals beurkunden.
Diese Stückelung des Kapitals erleichtert den Wechsel von Gesellschaftern, denn bis auf die Weitergabe der Aktie sind in der Regel keine weiteren Formalitäten notwendig. Die wichtigsten Handelsplätze für Aktien in Deutschland sind die Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren elektronische Handelsplattform Xetra.
Organe
Jede AG hat drei Organe: Die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat.
- Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ, in dem die Anteilseigner wenigstens einmal pro Jahr zusammenkommen, um wichtige Entscheidungen zu fällen.
- Der Vorstand wird als leitendes Organ bezeichnet. Er bildet sozusagen die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft und wird vom Aufsichtsrat berufen.
- Der Aufsichtsrat wiederum wird von der Hauptversammlung gewählt und hat den Vorstand zu benennen und zu überwachen. Er vertritt auch die Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand.
Besteuerung
Die Besteuerung eines Unternehmens ist zum Teil abhängig von seiner Gesellschaftsform. Aktiengesellschaften müssen auf ihre Gewinne in Deutschland Körperschaftsteuer zahlen. Zusätzlich wird bei AGs angenommen, dass sie gewerblich sind, weshalb sie ohne weitere Prüfung gewerbesteuerpflichtig sind.
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften existiert für AGs kein Freibetrag, auf den sie keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. Kapitalertragsteuer abzuführen.
Was ist eine Aktie?
Die Unternehmensformen, deren Eigenkapital in Form von Aktien verbrieft wird, sind in Deutschland die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Funktionsweise
Eine Aktie stellt bei einer Aktiengesellschaft einen Anteil am Grundkapital dar, welches wiederum Bestandteil des Eigenkapitals ist. Besteht bei einer Aktiengesellschaft nur eine Aktiengattung (dies ist die Regel), so kann man das gesamte bilanzielle Eigenkapital durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien teilen und erhält so den Anteil des Eigenkapitals, der auf eine Aktie entfällt.
Mit der Aktie verbunden ist auch das Anrecht auf einen Anteil des Gewinns eines Unternehmens. Die Gewinne werden allerdings nicht immer voll als Dividende ausgeschüttet, sondern können auch im Unternehmen einbehalten werden.
Aktienhandel
Einer der großen Vorteile von Aktien ist, dass sie frei gehandelt werden können. Dies kann sowohl über einen organisierten Markt (Börse) passieren, als auch außerhalb organisierter Märkte. Nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften ist tatsächlich an der Börse notiert, da dies beträchtliche Kosten nach sich zieht.
Der Kauf und Verkauf außerhalb der Börse ist zwar etwas komplizierter als an der Börse, allerdings immer noch leicht im Vergleich zur Anteilsübertragung bei GmbHs oder Personengesellschaften.
Rechte des Aktionärs
Der Besitzer einer Aktie hat ein Recht auf die Teilhabe am Bilanzgewinn der Gesellschaft. Er darf außerdem an den Hauptversammlungen teilnehmen und (in der Regel) über wichtige Entscheidungen abstimmen.
Aktiengattungen
Es gibt einige unterschiedliche Aktienarten. Sie unterscheiden sich vor allem nach Stimmrecht, Übertragbarkeit und Unternehmensanteil, die mit der Aktie verbunden sind.