Aktiengesellschaften, die Namensaktien emittieren, sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Darin ist jeder Aktionär mit Name, Geburtsdatum und (E-Mail-)Adresse aufgeführt, so dass die aktuelle Aktionärsstruktur und ihre Veränderungen entnommen werden können. Aktionäre haben das Recht auf Auskunft über ihren eigenen Eintrag im Aktienregister.

