Durch Flexibilisierung und Liberalisierung des Systems haben Versicherte heute deutlich mehr Wahlmöglichkeiten.
Was aber passiert zum Beispiel mit den Beitragsrückstellungen, wenn der Versicherte die Kasse wechselt? Bei einer Überschreibung der Altersrückstellung muss mit geringen Verlusten rechnen.
Wer seine private Krankenversicherung wechselt, darf seine Altersrückstellung überschreiben lassen
Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels hat es in den vergangenen Jahrzehnten diverse Änderungen bei den privaten und gesetzlichen Krankenkassen gegeben. Schließlich müssen in Zukunft immer mehr ältere Menschen dauerhaft medizinisch versorgt werden.
Nach Angaben des „Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. “ (kurz GDV) gab es im Jahr 2014 mehr als 9,16 Millionen Bundesbürger, die privat krankenversichert waren. Private Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, mindestens 10 Prozent der von den Versicherten gezahlten Prämien als so genannte „Rückstellungen“ zurückzuhalten.
Das so angesparte Geld soll sicherstellen, dass die Leistungen für die Patienten auch in Zukunft garantiert sind, und dass die monatlichen Beiträge für ältere Versicherte nicht aus dem Ruder laufen. In privaten Krankenversicherungen richten sich die monatlich zu zahlenden Beiträge nicht nur nach den diversen Tarifarten, sondern auch nach dem Alter des Versicherten, sodass ältere Versicherte in der Regel deutlich höhere Beiträge als junge und gesunde Mitglieder zahlen müssen.
Wie der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ bekannt gegeben hat, konnten die Mitglieder des Verbandes allein im Jahr 2014 Rückstellungen in Höhe von 150,22 Milliarden Euro verzeichnen. Davon entfielen 126,92 Milliarden auf die Krankenversicherung und rund 23,30 Milliarden auf die Pflegeversicherung.
Was aber passiert mit Altersrückstellungen, wenn der Versicherte seine Krankenkasse wechseln möchte?
Gehen die Rückstellungen hierbei verloren? Hierfür hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 eine neue Regelung gefunden: Der Versicherte darf seitdem die von ihm geleisteten Rückstellungen auf eine neue Versicherung überschreiben lassen. Allerdings wird dieser Betrag dem sogenannten Basistarif angepasst, sodass sich daraus gegebenenfalls geringe Verluste ergeben können.
Auch private Krankenversicherungen sind heute dazu verpflichtet, Interessenten ohne Gesundheitsprüfung sogenannte Grund- bzw. Basistarife zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt seit Januar 2009. Die Regelungen gelten in vollem Umfang nur für alle nach 1999 abgeschlossenen Versicherungen.
Bereits zuvor privat Krankenversicherte hatten nur im ersten Halbjahr 2009 die Möglichkeit, in den Basistarif der eigenen Krankenkasse zu wechseln. Danach war dies nur noch unter bestimmten Auflagen möglich. Der monatliche Beitrag wurde für den Basistarif gesetzlich limitiert. Darüber hinaus dürfen Vorerkrankungen nicht zu erhöhter Prämienzahlung im Basistarif führen.
Diese Regelungen wurden eingeführt, um auch wenig verdienenden Selbstständigen den Zugang zu einer Krankenversicherung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Kann der zu Versichernde den Betrag jedoch trotzdem nicht in vollem Umfang bezahlen, muss die Krankenversicherung den Beitrag gegebenenfalls weiter reduzieren.
Auch Zuschüsse von staatlicher Seite sind möglich, um einen Zugang zur Krankenversicherung zu gewährleisten.