Versicherungen sollten für alle Eventualitäten abgeschlossen werden und alle wesentlichen Bereiche des Lebens abdecken. Das gilt auch und vor allem für die Themen Mobilität und Kfz.
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Einen Anhänger sollten Sie auch versichern
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erste Anlaufstelle, wenn es um statistische Fragen und Größen geht, die den Verkehr auf bundesdeutschen Straßen betreffen.
Nach Angabe des Kraftfahrt-Bundesamtes sind auf diesen im Jahr 2014 rund 44,3 Millionen Pkw, 5,2 Millionen Nutzfahrzeuge, 4,1 Millionen Krafträder und rund 6,3 Millionen Anhänger unterwegs.
Da es in der Vergangenheit gerade bei Versicherungsfällen mit Anhängern immer wieder Probleme im Haftungsfall gegeben hat, ist seit 2002 eine Haftung für Schäden durch Anhänger mit einer Anhänger-Versicherung abzudecken. Die Ursache für die vorherigen Unklarheiten lag darin, dass der Halter des genutzten Zugfahrzeuges und der Halter des gezogenen Anhängers nicht in jedem Fall identisch sind.
Für jeden Anhänger gibt es eine Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist für jede Art von Anhänger abzuschließen. Und davon gibt es eine große Anzahl: Anhänger für die Forstwirtschaft, das Baugewerbe, für landwirtschaftliche Transporte, für Arbeitsmaschinen und viele weitere Varianten.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind lediglich landwirtschaftlich genutzte Anhänger mit einem sogenannten „grünen Kennzeichen“ sowie einige wenige Anhänger, die für den Transport von Sportgeräten oder Ähnlichem eingesetzt werden.
Der Halter eines Anhängers kann seine Haftpflichtversicherung bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften abschließen. Von der Vollkaskoversicherung bis zur Teilkaskoversicherung sind alle Varianten möglich. Die Höhe des monatlichen Beitrages beziehungsweise der zu zahlenden Prämie richtet sich in erster Linie nach der Nutzlast des Anhängers.
Es können aber auch noch zusätzliche Faktoren wie zum Beispiel eine offene oder geschlossene Kastenbauweise des Anhängers oder weitere Details Berücksichtigung beim Abschluss der Versicherung finden. Diese Punkte variieren von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter.
In den allermeisten Fällen sind die Transportgüter selbst nicht mitversichert. Wer also regelmäßig hochwertige Güter (privat oder gewerblich) mit seinem Anhänger transportiert, sollte diesen Punkt unbedingt bei einem Versicherungsabschluss im Auge behalten, damit es im Fall der Fälle keine Überraschungen gibt.
Wie sieht es im Schadenfall mit einer Haftpflichtversicherung für Anhänger aus?
Wenn es doch einmal zu einem Unfall beziehungsweise zum Schadensfall kommt, sind alle entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Da für das Zugfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, kann es sein, dass die Schäden über den Halter des Zugfahrzeuges abzuwickeln sind.
Denn die Haftpflichtversicherung für den Anhänger kommt nur dann zum Einsatz, wenn die Schäden zum Beispiel durch den rollenden Anhänger verursacht wurden. Wird der Anhänger vom Zugfahrzeug gezogen und verursacht dabei Schäden, greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Da also nur in seltenen Fällen die Haftpflichtversicherung für Anhänger genutzt wird, sind die monatlichen Kosten hierfür in der Regel niedrig und können im einstelligen Euro-Bereich liegen.