An der Spitze der Verwaltung einer Aktiengesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der Geschäftsführung.
An der Spitze der Verwaltung einer Aktiengesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der Geschäftsführung.





