Alle paar Minuten brennt in Deutschland ein Auto. Die Ursachen sind hierfür vielfältig und reichen vom Unfall, einem defekten Kabel bis zur Brandstiftung Dritter oder sogar des Fahrzeughalters.
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Autobrände sind nicht das Ende, wenn die Versicherung zahlt
Jedes Jahr sind zahlreiche Fahrzeugbrände bundesweit zu verzeichnen. Im Schnitt brennt in Deutschland alle paar Minuten ein Fahrzeug, nicht nur in Folge unglücklicher Verkettungen oder in Folge von Unfällen. Oft steckt dahinter auch eine beabsichtigte Brandstiftung.
In Großstädten wie Berlin und Hamburg werden regelmäßig Autos in Brand gesteckt. Die dahinter stehenden Gründe reichen von Alkoholeinfluss bis zum „politischen Statement“. Nicht nur in vornehmen Wohnorten wie Blankenese oder Grunewald werden heute immer häufiger Fahrzeuge, angesteckt, sondern zunehmend auch in typischen Wohnvierteln.
In fast jedem zehnten Fall eines Autobrandes steckt sogar der Fahrzeughalter selbst dahinter. Davon geht zumindest der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (kurz GDV) aus. Demnach sind rund 8 – 10 Prozent aller Brände vom Fahrzeughalter selbst inszeniert, um so die Versicherungssumme zu kassieren.
Das Hessische Landeskriminalamt – wie in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post zu lesen war – geht sogar davon aus, dass bei jedem vierten Brand etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Was den meisten Versicherungsbetrügern nicht klar ist
Ihre Spuren bleiben meist sichtbar und können in der Regel von Sachverständigen ermittelt werden. Denn im Fall eines Autobrandes setzen Versicherungen meistens Sachverständige ein, um den genauen Hergang zu ermitteln.
Bei solchen Untersuchungen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sich ein Autobrand nur sehr langsam ausbreitet und ein Überspringen des Feuers von außen nach innen z.B. nur sehr langsam vonstatten geht. Besonders schnell ausgebrannte Autos rufen daher bei vielen Versicherungen Misstrauen und damit eine genaue Überprüfung des Verlaufs auf den Plan.
Wer aber übernimmt die Kosten für die verursachten Schäden?
Grundsätzlich gilt: Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. In diesen Fällen übernimmt die Versicherungsgesellschaft den Schaden und erstattet dem Versicherten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Dieser ergibt sich aus dem allgemeinen Zustand des Autos, dem Alter, möglichen Unfallschäden, Laufleistung etc. Auf dieser Basis wird der Wert des Autos am Schadenstag ermittelt und der festgelegte Betrag im Anschluss an den Versicherten gezahlt.