Lange Jahre waren die Beitragbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze identisch. Die Trennung erfolgte 2003, um die Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen.
Beitragsbemessungsgrenze einer Rentenversicherung – Was genau bedeutet das?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine wichtige Kennzahl für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Überschreitet das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers diese Grenze, wird das darüber hinausgehende Einkommen nicht mehr für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Für die einzelnen Sozialversicherungen gelten dabei durchaus unterschiedliche Grenzen. Bis zum Jahr 2001 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in D-Mark ausgewiesen und betrug für die Rentenversicherung beispielsweise monatlich 8.700 DM für Westdeutschland und 7.300 DM für Ostdeutschland.
Ab 2002 erfolgte die Festlegung der Grenze dann in Euro und betrug für die Rentenversicherung in Westdeutschland monatlich 4.500 € und für Ostdeutschland 3.750 €. Die Beträge werden eigentlich jährlich angepasst, allerdings fand 2007 und 2011 keine Erhöhung für Beschäftigte in Westdeutschland statt, wohingegen die Beiträge für Ostdeutschland erhöht wurden.
Im Jahre 2003 erfolgte die Abkopplung der Versicherungspflichtgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung von der Beitragsbemessungsgrenze, die bis dahin identisch war. Hintergrund waren die Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
So wird die Versicherungspflicht ermittelt
Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze sind Arbeitnehmer in der GKV versicherungspflichtig. Durch die Abkoppelung und Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wurden wieder mehr Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch sich die Beitragseinnahmen der Versicherungen erhöhten.
Dieses Vorhaben führte im Jahr 2003 zu einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze um 13,3 %. In den folgenden Jahren betrug die Erhöhung jährlich ca. 1 %. 2010 betrug die Erhöhung allerdings 2,8 %, und 2011 wurde der Beitrag zum ersten Mal in der Geschichte der Versicherung überhaupt gesenkt.