Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft „junge“ Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen
Zufallsbeiträge
- Physisches Gold: Darum ist physisches Gold das einzig wahre Geld!
- Eigentumswohnung kaufen: Wie sinnvoll ist der Kauf einer eigenen Wohnung?
- Online Casino Gewinnchancen: Wie hoch sind meine Chancen auf Gewinne?
- Kfz-Versicherung wechseln: Was vor dem Kfz-Versicherungswechsel beachten?
- Geld an privat verleihen: Worauf beim Crowdfunding achten?