Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft „junge“ Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen
Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft „junge“ Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen





