Zusatz beim Auftrag an ein Kreditinstitut, Wertpapiere zu kaufen. „Billigst“ bedeutet, dass zum niedrigst möglichen Kurs gekauft werden soll, ohne den Auftrag zu limitieren. Siehe auch Bestens.
Zusatz beim Auftrag an ein Kreditinstitut, Wertpapiere zu kaufen. „Billigst“ bedeutet, dass zum niedrigst möglichen Kurs gekauft werden soll, ohne den Auftrag zu limitieren. Siehe auch Bestens.





