Auch bekannt auch unter der englischen Bezeichnung „Going Public“. Wenn eine Aktiengesellschaft „an die Börse geht“, werden neue Miteigentümer (Aktionäre) gesucht. Der Hauptgrund für einen Börsengang ist meist die Aufnahme von neuem Eigenkapital.
Börsenfähige Rechtsformen sind neben der Aktiengesellschaft die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Mischformen wie die GmbH & Co. KGaA