Wer heute einen Vertrag abschließen will, muss bei vielen Vertragspartnern inzwischen eine genaue Überprüfung der eigenen Zahlungsfähigkeit akzeptieren. Wie kann man bereits im Vorfeld klären, wie es darum bestellt ist?
Die eigene Kreditwürdigkeit und Liquidität spielen nicht nur im Geschäftsleben, sondern auch für private Verbraucher eine wichtige Rolle. Zahlreiche Vermieter verlangen heute zum Beispiel eine Selbstauskunft von Mietinteressenten vor Abschluss eines Mietvertrages.
Aber auch beim Zustandekommen eines Kredit- oder eines Leasingvertrags ist die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit eines Interessenten entscheidend.
Wo aber erfährt man, wie es mit der Bonität konkret aussieht?
Erste und wichtigste Anlaufstelle ist die so genannte „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (kurz Schufa). Da sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen Informationen dort abfragen, unterscheidet die Schufa bei ihren „Produkten“ nach B2B (für Unternehmen) und B2C (für Verbraucher), sodass sich Interessenten auf der Homepage schnell zurechtfinden.
Welche Daten werden bei der Schufa eigentlich konkret gespeichert? Neben allgemeinen (positiven) Informationen wie Vor- und Nachnamen, Geburtstagen und Anschriften werden hier sämtliche Informationen (d. h. auch negative) über vorhandene Spar- und Giro- und andere Konten, Kredit-, Leasing- und Finanzierungsverträge sowie amtliche Bekanntmachungen wie zum Beispiel private Insolvenzverfahren, Kreditmissbrauchsfälle etc. gespeichert.
Darüber hinaus lassen sich auch unbezahlte Forderungen bzw. Rechnungen über die Schufa ermitteln. Die Bewertung der Zahlungsfähigkeit erfolgt gemäß den international anerkannten Standards von „Basel II“ nach persönlichen und wirtschaftlichen Kriterien. Neben den oben genanten Informationen kommen hierbei auch Arbeitsverhältnisse, Einkommen, Wohnungswechsel und weitere Faktoren zum Tragen, die auch Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit eines Verbrauchers erlauben.
Viele der gespeicherten Informationen und Daten werden jedoch nicht regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und vermitteln daher oft einen fehlerhaften (negativen) Eindruck. Insofern lohnt sich eine regelmäßige Nachfrage von Verbraucherseite.
Was aber ist nun konkret zu tun, um seine eigene Bonität einschätzen zu können?
Gegen eine Bearbeitungsgebühr kann jeder Verbraucher die entsprechenden Informationen bei der Schufa abfragen. Eine solche Selbstauskunft kann sowohl per Telefon als auch schriftlich per Brief oder über das Internetportal der Schufa angefragt werden. Dem Verbraucher werden dann die entsprechenden Bewertungen von der Schufa zur Verfügung gestellt.
Was aber ist zu tun, wenn die Daten veraltet sind oder schlichtweg nicht stimmen? Der Verbraucher hat in diesem Fall einen Anspruch auf Korrektur und Richtigstellung. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte in diesem Fall ein schriftlicher Antrag gestellt und an die Schufa Holding AG geschickt werden.
Deren Zentrale befindet sich in Wiesbaden. Die Schufa ist jedoch bundesweit mit zahlreichen Filialen vertreten, sodass auch ein persönliche Antragstellung vor Ort – und damit gegebenenfalls eine schnellere Bearbeitung – sinnvoll sein kann.