Wer sich einen Caravan zulegt, sollte sich Gedanken über die bestmögliche Caravan-Versicherung machen. Eine Caravan-Versicherung empfiehlt sich immer.
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Es gibt spezielle Campinganhänger-Versicherungen
Unter den vielen verschiedenen Arten der Versicherungen gehört die Kfz-Versicherung zu den häufigsten. Auch die Versicherung für den Campinganhänger gehört zur dieser Obergruppe der Versicherungen.
Angemeldete und sich auf der Straße bewegende Wohnwagenanhänger gelten als nicht stationäre Gefährte und sollten durch eine spezielle Caravan-Versicherung geschützt werden. Diese Versicherungen sind relativ günstig. Zur Berechnung des Beitrages werden der Zeitwert, die Erstzulassung und das Gewicht benötigt.
Diese Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Wetter oder Hochwasser entstehen, eine Vollkaskoversicherung übernimmt Unfallschäden auch am eigenen Gefährt.
Auch die fest eingebauten Möbel sind bei einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, etwa Kühlschränke oder TV-Antennen, allerdings keine beweglichen Einrichtungsgegenstände wie Fernseher, Kleidung oder der Inhalt der Schränke. Hier würde eine Hausrat- oder Campingversicherung greifen.
Bei Caravans sollte eine Vollkaskoversicherung gewählt werden
Die Höhe einer Vollkaskoversicherung hängt vom Wert des Caravans ab, hier kann noch einmal unterschieden werden, ob eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt wird. Auch kann die Höhe der Selbstbeteiligung unterschiedlich ausfallen, 150,-, 300,-, 500,- oder 1000,- Euro.
Bei einer Selbstbeteiligung muss ein Teil des Schadens selber getragen werden. Grundsätzlich ist eine Vollkaskoversicherung bei einem Caravan angeraten. Trotzdem sollte man achtsam sein, denn eine Vollkasko zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit.
Lässt man etwa den Wohnwagen tagelang unbeaufsichtigt auf einer Raststätte oder einem entlegenen Parkplatz stehen, wird man es im Falle eines Diebstahls schwer haben, die Versicherung davon zu überzeugen, dass man hier nicht fahrlässig gehandelt hat.