Geldbericht
Geldbericht
  • Home
  • Geld
    • Altersvorsorge
    • Finanzierung
    • Glücksspiel
    • Konto & Bezahlung
    • Kredit & Darlehen
    • Schulden
    • Sparen
    • Verdienen
  • Börse
    • Aktien
    • Anleihen
    • Derivate
    • Devisen
    • Edelmetalle
    • Fonds
    • Optionen
    • Rohstoffe
    • Trading
  • Immobilien
  • Versicherung
  • Links

Deckungsstock

Die Versicherungsgesellschaft muss ein Deckungskapital bilden, um nach Ablauf der Versicherungsdauer bzw. im Todesfall eines Versicherten die Versicherungssumme zahlen zu können.

Die Vermögenswerte, die mit dem Deckungskapital erworben werden, bezeichnet man als Deckungsstock. Für den Deckungsstock gelten besondere Vorschriften:

  1. Der Deckungsstock muss getrennt vom Vermögen der Versicherung verwaltet werden.
  2. Ein Treuhänder wird zur Überwachung bestellt.
  3. Für den Deckungsstock gelten besondere Anlageformen:
    • Hypotheken- und Grundschulddarlehen
    • Alle inländischen festverzinslichen Wertpapiere
    • Investmentanteile
    • Aktien, die an einer inländischen Börse im amtlichen Handel oder im geregelten Markt gehandelt werden
    • Darlehen an Bund, Länder und Gemeinden
    • Grundstücke und Gebäude
    • Termineinlagen bei Kreditinstituten
Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...
  • Zufallsbeiträge
    • Gold als Inflationsschutz: So schützt du dein Geld vor Kaufkraftverlust!
    • Was sind Kryptowährungen?: Alles was Einsteiger wissen müssen!
    • Krypto-Casino: Wie gute Krypto-Casinos finden?
    • Einblasdämmung: Was ist das überhaupt und lohnt es sich?
    • Casino ohne deutsche Lizenz: Die besten Lizenzen für Online-Casinos in Übersee!
    Seite: 1 2 … 131
  • Lexikon
  • Sitemap
  • Nutzung von Cookies
  • Impressum
Copyright © 2026. All Rights Reserved.